Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - /2016/185  

Betreff: Ausweitung der Tempo 30-Zone in der Innenstadt von Glückstadt
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Bauausschuss
17.01.2017 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

In den vergangenen Jahren hatte die Verkehrsschau wiederholt über Anträge von Bürgerinnen und Bürgern sowie Haus- und Grundeigentümerverein wegen eines Tempolimits am Fleth auf 30 km/h zu befinden. Sie wurden von der Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Steinburg aus unterschiedlichen Gründen stets negativ beschieden.

 

Im Zusammenhang mit der bislang erfolgreich verlaufenden Optimierung der Verkehrsabläufe im Stadtzentrum durch Lichten des Schilderwaldes, hatten die Stadt Glückstadt sowie der ADAC-Verkehrsingenieur Herr Carsten Carstensen Überlegungen angestellt, die vier Flethachsen in die bereits innerstädtisch komplett bestehende 30er-Zone einzubeziehen. Ziel sollte sein, mit dieser Maßnahme zum einen die Geschwindigkeiten innerhalb der Historischen Innenstadt auch außerhalb der Rush-Hour zu drosseln (tagsüber kann man Am Fleth ohnehin selten 50 km/h schnell fahren) und zum anderen die jetzt an jeder vom Fleth abgehenden Straßeneinmündung stehenden 30er-Zonen-Schilder bzw. 30 / 50 km/h-Schilder am Fleth einzusparen.  

 

Weil 30er-Zonen laut der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung nicht für übergeordnete Straßen – bei den beiden Norderflethachsen handelt es sich um die Kreisstraße 8 – angeordnet werden dürfen, hatte die Stadt Glückstadt unter dem 12. August 2016 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit & Verkehr des Landes Schleswig-Holstein die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dieser Vorschrift beantragt. Begründet wurde dies u.a. mit der Zulässigkeit, für übergeordnete Straßen 30er-Zonen ohne rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung dann anordnen zu dürfen, wenn dort – so wie in der Glückstädter Innenstadt - ein öffentlicher Personennahverkehr stattfindet.

 

Mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 betätigte das Verkehrsministerium der Stadt Glückstadt eine bereits mündlich am 19. September 2016 vom Verkehrsminister Meyer gemachte Zusage, der versuchsweisen Einbeziehung der Straße Am Fleth in die bestehende Tempo 30-Zone aufgrund der besonderen örtlichen Situation zuzustimmen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass dann sämtliche üblicherweise in 30er-Zonen geltenden Regelungen übernommen werden müssten (rechts-vor-Links).

 

Diese Vorgabe ist im Rahmen einer Verkehrsschau am 25. Oktober 2016 mit Vertretern der Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises sowie der Polizeidirektion Itzehoe und der Polizeistation Glückstadt bzw. der Stadt Glückstadt und Herr Carstensen vom ADAC erörtert worden. Vor Ort kam man dabei zu dem Ergebnis, dass eine Abkehr von der rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung die einfachste und beste Lösung darstellen würde (was aufgrund des am Fleth stattfindenden ÖPNV ja auch möglich wäre).

 

Die entsprechende Stellungnahme der Verkehrsaufsichtsbehörde an das Verkehrsministerium datiert vom 08.November 2016 (Anlage 1). Gleichzeitig wird in dem Schreiben aber auch darauf hingewiesen, dass es im Bereich der möglicherweise zu erweiternden 30er-Zone auch vier Fußgängerwege gibt, die in 30er-Zonen in der Regel entbehrlich sind.

 

Dieser eventuell zusätzliche Hinderungsgrund ist gegenüber dem Ministerium in einer Mail der Stadt Glückstadt vom 20. Dezember 2016 noch einmal wie folgt dargestellt worden: „Wie bereits vor einiger Zeit am  Telefon erörtert, handelt es sich bei den vier Flethachsen inmitten des Stadtdenkmals Glückstadts ja um eine Straße, wo ein ÖPNV stattfindet. Entsprechend dürfte dort eine 30er-Zone ohne rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung angeordnet werden. Es wäre aus diesseitiger Sicht wirklich schade, wenn der Antrag der Stadt Glückstadt jetzt an den vier historisch gewachsenen und in Marmorkleinpflaster angelegten Fußgängerüberwegen scheitern sollte. Dies vor dem Hintergrund, dass gemäß der Verwaltungsvorschriften Fußgängerüberwege in 30er-Zonen entbehrlich, nicht aber verboten sind.“

 

Gleichwohl konnten diese Argumente das Ministerium letztendlich nicht überzeugen. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 teilt das Ministerium mit, dass man an der  bereits im Schreiben vom 18.09.2016 enthaltenen Maßgabe einer üblicherweise in 30er-Zonen geltenden Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“ festhalte (Anlage 2). Aus Gründen der Verkehrssicherheit sei es nicht gewollt, den Charakter der Tempo 30-Zone durch mehrfache Abweichungen vom Regelfall zu stark zu verfälschen. Diese Entscheidung entspreche im Übrigen auch den am 19.09.2016 durch Minister Meyer vor Ort getätigten Aussagen und sei vor dem Hintergrund der Anfrage des Kreises Steinburg vom 08.11.2016 erneut mit dem Minister abgestimmt worden“.

 

Weil eine rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung den Verkehrsfluss in der Innenstadt beinträchtigen könnte und ein Rückbau der vier Fußgängerüberwege unrealistisch erscheint, empfiehlt die Verwaltung, die beabsichtigte Erweiterung der 30er-Zone auf die vier Fleth-Achsen nicht weiter zu verfolgen. 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Stellungnahme des Kreises Steinburg wegen 30er-Zone

Anlage 2:  Ablehnungsschreiben des Verkehrsministeriums wegen 30er-Zone



 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Stellungnahme Krs. Steinburg wg. 30er-Zone (63 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Ablehnung Verkehrsministerium (95 KB)