Vorlage - /2016/183
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Sach- und Problemdarstellung:
Von dem mit der Landesregierung ausgehandelten Integrationsfestbetrages wurde eine erste Tranche i.H.v. 4 Mio. € an die Kreises ausgezahlt. Dieser Betrag steht den Kommunen zur freien Verfügung für Integrationsaufgaben. Es soll damit eine verlässliche Finanzierungsbasis insbesondere für hauptamtliches Personal für die Betreuung von Flüchtlingen geschaffen werden.
Gemäß einer Vereinbarung zwischen den kommunalen Landesverbänden wird der Integrationsfestbetrag nach den Quoten der Ausländer- und Aufnahmeverordnung auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Kreise erhalten das Recht, von der Summe für eigene Integrationsaufgaben bis zu 15 % einzubehalten. Die übrigen Gelder sind vom Kreis entsprechend dem im jeweiligen Kreis verwendeten Verteilungsmaßstab der Asylbewerber an die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter weiterzuleiten.
Der Kreis Steinburg wird von der Option des Einbehalts eines Anteils i.H.v. 15 % für eigene Integrationsaufgaben Gebrauch machen.
Die Vorauszahlung wird wie folgt auf die Kommunen im Kreis verteilt und wurde bereits ausgezahlt :
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Zugewiesene Pers. 2016 | Vorauszahlung 2017 | ||||
Breitenburg | 58 | 14.467,62 | |||
Horst-Herzhorn | 86 | 21.451,99 | |||
Kellinghusen | 82 | 20.454,23 | |||
Glückstadt | 89 | 22.200,32 | |||
Itzehoe | 119 | 29.683,57 | |||
Schenefeld | 46 | 11.474,32 | |||
IZ-Land | 55 | 13.719,30 | |||
Krempermarsch | 50 | 12.472,09 | |||
Wilstermarsch | 42 | 10.476,56 | |||
Summe | 627 | 156.400* | |||
Anmerkungen | |||||
*Gesamtbetrag 184.000 €, wobei 15% (27.600 €) für die kreislichen Integrationsausgaben vorgesehen sind. | |||||
Vorgesehen ist, dass Mitte März 2017 eine weitere Tranche von 6,5 Mio. € und Mitte September 2017 eine dritte Tranche von 6,5 Mio. € zur Auszahlung an die Kreise kommt (für den Kreis Steinburg jeweils 299.000,00 €).
Das gleiche Gesamtvolumen steht im Jahr 2018 zur Verfügung, so dass für zwei Jahre Planungssicherheit besteht.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen