Vorlage - SV/2016/030
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Sach- und Problemdarstellung:
Zum Schuljahresbeginn 2017/18 wird eine neue Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße der öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren (MindGrVO) zu erlassen sein. Unter anderem sollen hier Regelungen für Grundschulstandorte mit geringer Schülerzahl neu definiert werden.
Hierzu wird der vom Städteverband Schl.-Holst. zur Verfügung gestellte Entwurf mit Synopse und Erläuterungen zur Kenntnis gegeben.
Sofern eine Stellungnahme aus der Schulverbandsversammlung heraus vorgesehen ist, bittet die Verwaltung um entsprechende Mitteilung.
Da vorgesehen ist, die Mindestgröße für Außenstellen von Grundschulstandorten auf 44 SchülerInnen, in Ausnahmen 27, zu reduzieren, werden die Schulstandorte Herzhorn (91 SchülerInnen) und Kollmar (60 SchülerInnen) in absehbarer Zukunft nicht gefährdet sein.
Anlagenverzeichnis:
Schreiben des Städteverbandes Schl.-Holst. vom 06.12.2016 mit Anlagen
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Anlagen: | |||||
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1 | Schreiben Städteverband zur MindGrVO (3090 KB) |