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Vorlage - /2016/173  

Betreff: Umgang mit städtischen Bäumen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
17.01.2017 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a)     Über den  Umgang mit „problematischen“ städtischen Bäumen wird im Einzelfall entschieden.

 

b)     In der Andreas-Koch-Straße werden im Laufe des Jahres 2017 neun an privaten Grundstücksgrenzen stehende Bäume durch neun Bäume ersetzt, die im Bereich des Parkstreifens stehen sollen.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Im Rahmen der Sprechstunde der Bürgermeisterin mit Bürgern und Bürgerinnen als auch im Rahmen der Bauberatung im Fachbereich IV kommt immer wieder das Thema Bäume und Laub zur Sprache. Bäume wurden auch diskutiert bei der öffentlichen Abschlussveranstaltung zu den Vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Städtebauförderung „Soziale Stadt“ für das Gebiet Glückstadt-Nord am 01.11.2016 in der Elbschule.

 

Diese Vorlage geht dabei nicht auf die nach Straßenreinigungsatzung den Bürgern und Bürgerinnen auferlegten Pflichten (Straßenreinigung und Laubentsorgung) ein und auf die ggf. erfolgende Änderung dieser Satzung. Hierzu wird gesondert eine Vorlage erarbeitet (Drucksache 2016/150).

 

Diese Vorlage trägt Informationen zum Umgang mit Bäumen im öffentlichen Raum zusammen. Es sind hier Regelungen aus verschiedenen Bereichen zu beachten, die nicht immer leicht in Einklang zu bringen sind. Ob der Vielzahl sind diese Regelungen in Anlage 1 zusammengefasst.

 

Bäume sind in der Lage, Kohlendioxid in Sauerstoff zu verwandeln und große Mengen von Kohlendioxid im Holz zu speichern. Das ist lebenswichtig für alle Tiere und Menschen. In der Vegetationsperiode dienen Bäume als Feuchtigkeitsspeicher und helfen, die sommerlichen Niederschläge in der Menge zu reduzieren. Davon profitieren nicht nur Gebiete mit bewegter Topographie, sondern auch tiefliegende und nicht frei entwässernde Flächen wie die Marschen. Bäume bieten zudem einen Sicht-, Schall- und Windschutz und filtern Staub und andere Partikel aus der Luft.

Bäume beeinflussen das Mikroklima positiv und sie bereichern das Stadtbild, steigern die Wohnqualität und machen ein „Wohnen im Grünen„ erst möglich. Bäume sind Lebensraum und Nahrungslieferant für etliche Tiere u.a. für Singvögel und Fledermäuse. Bäume sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Ökosystems – das gilt nicht nur für die Bäume im Wald, sondern grundsätzlich auch für Bäume in der freien Landschaft, in Gärten und an den Straßen.

 

Gleichwohl kann es aus unterschiedlichen Gründen nötig werden, Bäume zu fällen:

 

  • Standsicherheit ist nicht mehr gegeben oder stark gefährdet
  • Bestandspflege z.B.
    • Bäume stehen zu eng, keiner kann sich angemessen entwickeln
    • artfremder Wildaufwuchs in einer Allee
  • falscher Standort im Verhältnis zur Baumgröße und Baumart
  • Aufbaumängel in der Krone, die einen Baum zum Pflegefall werden lassen, in Kombination mit weiteren Problemen
  • Tiefbauarbeiten, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen

Bevor näher auf die Problemstellungen eingegangen wird, sei geschildert, wie der von der Verwaltung praktizierte Umgang mit den städtischen Bäumen sich darstellt.

 

  1. Baumkontrolle und Baumpflege

 

Insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden Baumkontrollen und Baumpflegarbeiten beauftragt, durchgeführt und protokolliert. Die externen Baumkontrolleure stehen mit ihrem Namen dafür ein, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen die Kontrolle durchgeführt haben. Seit diesem Jahr gibt es eine eigens angeschaffte Software, die die bisherigen excel-Tabellen abgelöst hat. Diese gilt als „rechtssicher“, da Eintragungen nicht nachträglich geändert werden können.

 

Die Sicherheitserwartung auf öffentlichen Spielplätzen wird höher eingestuft als z.B. diejenige in einem waldähnlichen Abschnitt eines Parks.

 

Wichtige Kriterien bei der Baumkontrolle sind Totholz in der Krone, an-/abgebrochene Äste, Schädlings- /Krankheitsbefall, Standsicherheit, Lichtraumprofil. Der Baumkontrolleur benennt Schäden und erforderliche Pflegemaßnahmen. Zusätzlich trifft er eine Aussage über die Dringlichkeit der Maßnahmen.

 

Die diagnostizierten Bedarfe an Pflegemaßnahmen werden – je nach Standort der Bäume, nach Dringlichkeit und Menge der zur Verfügung stehenden Finanzmittel – bei einer externen Firma für Baumpflegearbeiten in Auftrag gegeben.

 

Die Ausgaben für Baumkontrolle und –pflege sind nicht unerheblich. Sie belaufen sich in den letzten Jahren auf brutto:

 

2012ca. 78.000 €

2013ca. 30.000 €

2014ca. 89.000 €

2015ca. 54.000 €

2016ca. 65.000 €

 

Diese Beträge weichen zum Teil von den im Haushalt explizit für Baumarbeiten zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Da aber bei Fragen der Verkehrssicherheit, „Geld da zu sein hat“, sichert die Verwaltung die Finanzierung jeweils innerhalb derselben Buchungsstelle durch Schwerpunktverschiebung.

 

Von der Pflichtaufgabe, der Verkehrssicherungspflicht Genüge zu leisten, sind freiwillige Leistungen zu unterscheiden. Sobald keine Rechtsgrundlage zwingend das Handeln der Stadt erfordert, handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Dies kann zum Beispiel ein Baumschnitt zugunsten von mehr Licht im Garten des Anliegers oder zugunsten eines freien Blickes auf die Elbe sein.

 

Genau genommen ist es auch eine freiwillige Leistung, wenn zugunsten eines städtebaulich einheitlichen Bildes alle Bäume eines Straßenzuges gleichermaßen geschnitten werden, auch wenn nicht alle der Bäume nach Baumkontrollergebnis

nicht oder noch nicht „dran sind“. Soweit möglich, wird dies angestrebt, auch damit Nachfragen wie „warum der eine Baum und nicht der andere“ gar nicht erst entstehen.

 

Baumfällungen dürfen nur in der Fällsaison (jetzt 01.10. – 28.02.) ausgeführt werden. Baumpflegearbeiten dürfen ganzjährig ausgeführt werden. Bei manchen Baumarten sollte vorzugsweise im Sommer geschnitten werden.

 

Bei der Beauftragung von Baumpflegearbeiten hat sich die Verwaltung, an die einschlägigen Vorschriften  - insbesondere ZTV-Baumpflege der FFL (Näheres siehe Anlage 1) - zu halten. Hierhin ist dargelegt, in welcher Art und Weise fachgerechte Schnitte durchzuführen sind. Im Umkehrschluss ergibt sich, was kein fachgerechter Schnitt wäre. Daher lässt die Verwaltung keine Bäume kappen. Allenfalls wird ein Kronensicherungsschnitt bei Bäumen veranlasst, deren Krone nicht mehr sicher ist und die bis zur Fällsaison stehen bleiben sollen.

Baumpflegearbeiten haben zum Ziel, einerseits die Verkehrssicherheit wieder herzustellen bzw. zu erhalten und andererseits Fehlentwicklungen der Bäume vorzubeugen. Eine gute Pflege - auch gerade bei Jungbäumen - ist von daher zukunftsorientiert eingesetztes Geld.

 

Bei Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen bei der Verwaltung wird regelmäßig das Prozedere von Kontrolle, Wichtung, Auswahl der zu pflegenden Bäume, Beauftragung etc. erläutert.

 

 

  1. Problemstellungen allgemein

 

2.1Auswirkungen städtischer Bäume auf öffentliche Geh- und Radwege

Wurzeln können zu Unebenheiten in befestigten Flächen wie Geh- und Radwegen führen. Diese können nicht ohne weiteres behoben werden, indem einfach die entsprechenden Wurzeln des Baumes abgetrennt werden. Dies könnte nämlich dazu führen, dass der Baum krank und/oder instabil wird oder sogar gänzlich seine Standsicherheit verliert. Ein Entfernen des störenden Baumes würde das Problem der Unebenheit zwar lösen, stünde aber im Widerstreit zu anderen Anforderungen.

 

In der Rechtsprechung wird mehrheitlich vertreten, dass Fußwege u.ä. nicht gänzlich frei von Gefahren sein müssen. Es wird auch verlangt, dass sorgfältige Fußgänger/innen in der Nähe von Bäumen mit Unregelmäßigkeiten zu rechnen haben und zwar mehr als auf freier Fläche. Nutzer/innen haben sich also den Verhältnissen anzupassen.

 

Nicht nur von Schnee und Eis, sondern auch von nassem Laub gehen Rutschgefahren aus. Im Herbst ist es ein natürlicher Vorgang, dass Kastanienbäume ihre Früchte fallen lassen. Dies muss ein/e durchschnittlich sorgfältige/r Verkehrsteilnehmer/in wissen und beherzigen ist, wenn er/sie Gehwege nutzt und z.B. sein/ihr Fahrzeug unter Kastanien parkt. Eine gänzlich und permanent frei von Laub u.ä. freigehaltene Fläche darf nicht erwartet werden.

 

2.2Auswirkungen städtischer Bäume auf private Grundstücke

 

2.2.1Wurzeln

Die Schadensbilder, die Baumwurzeln hervorrufen, sind sehr unterschiedlich. Mitunter drücken schon kleine Wurzeln einen Asphaltbelag um mehrere Zentimeter an. Manchmal leben aber Baum und Bauwerk seit Jahren in friedlicher, enger Koexistenz ohne jeglichen Schaden.

 

Bei Problemstellungen zu störenden Baumwurzeln sollte jeweils hinterfragt werden, wer denn zuerst da war und ob der Baum ggf. einen Schutzstatus hat. Wurden zum Beispiel Grundleitungen im Wurzelbereich eines geschützten Baumes verlegt und ist dabei womöglich nicht rücksichtsvoll und fachgerecht vorgegangen worden sein, so ist ggf. ein (Mit-)Verschulden desjenigen, der die Leitung verlegt hat, gegeben, wenn Wurzeln zu Störungen und Schäden führen. Eventuelle Vorschädigungen einer Grundleitung, in die Wurzeln eingedrungen sind, sind ebenfalls zu betrachten.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass mitunter Wurzelwachstum erst durch Bauaktivitäten hervorgerufen und/ oder in bestimmte Richtungen gelenkt wird. Wurzeln nutzen nämlich gerne den Weg des geringeren Widerstandes und entwickeln sich z.B. parallel zu Leitungen, da dort zudem oft auch für den Baum attraktives Kondenswasser zu finden ist (vgl. Anlage 10). Aufgrund dieser Wechselbeziehungen wird es schwierig bis unmöglich, eindeutig einen Schuldigen festzumachen.

 

Vor Ort ist es außerdem nicht immer eindeutig auszumachen, von welchem Baum die störenden Wurzeln kommen, wenn mehrere Bäume – teils öffentlich, teils privat – in Frage kommen.

 

Eine Beeinträchtigung durch Wurzeln eines Baumes liegt z.B. nicht vor, wenn diese lediglich ohne weitere Folgen auf das benachbarte Grundstück hinüberwachsen. Sie ist aber regelmäßig dann gegeben, wenn die Wurzeln in der Tat z.B. Gehwegplatten anheben oder einen Garagenboden zerstören.

Ist eine solche Beeinträchtigung vorhanden, entsteht daraus aber noch keine Beseitigungspflicht für den Baumeigentümer. Der ergibt sich erst aus § 1004 BGB.

 

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28.11.2003 (Az.: V ZR 99/03) dazu ausgeführt:

 

Der Eigentümer eines Baums muss dafür Sorge tragen, dass dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen; verletzt er diese Pflicht, ist er hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes „Störer“ im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB.“

 

Der Baumeigentümer muss die Störung beseitigen. Ein Beseitigungsanspruch des Geschädigten besteht nur hinsichtlich der Wurzeln, nicht hinsichtlich des gesamten Baums – es sei denn, dass es keine andere Möglichkeit gibt (z.B. weil der Baum aufgrund der Wurzelbeseitigung seine Verankerung verliert; BGH-Urteil vom 12.12.2003).

 

Dieser Beseitigungsanspruch kann eingeschränkt werden, wenn eine Mitverursachung des Grundstücksnachbarn (§ 254 BGB) gegeben ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Wurzeln des Baumes eine Leitung beschädigen, die bereits vorher schadhaft war (BGH-Urteil vom 21.10.1994).

 

Der BGH hat auch in einem anderen Fall, dem sog. „Tennisplatz-Urteil“, eine Einschränkung des Beseitigungsanspruchs durch Mitverantwortung (BHG-Urteil vom 18.04.1997) gesehen. Dort hatte ein Tennisplatzbetreiber einen Tennisplatz an eine bestehende Baumreihe herangebaut, ohne vorher seinen Abwehranspruch nach § 1004 BGB geltend zu machen.

 

Aber auch in diesen Fällen der Mitverursachung durch den Grundstücksnachbarn ist der Baumeigentümer zur Beseitigung der Baumwurzeln verpflichtet. Der Grundstücksnachbar hat sich lediglich an den Kosten der Beseitigung zu beteiligen. Darüber hinaus ist der Baumeigentümer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von den Baumwurzeln auch zukünftig keine Beeinträchtigungen ausgehen.

 

2.2.2Schatten und Laub

Bäume werfen Schatten und zwar je nach Größe und Dichte der Krone und je nach Jahreszeit mal mehr und mal weniger. Manche Personen sind froh über den kühlenden Effekt an heißen Sommertagen, manche Personen – theoretisch mitunter sogar dieselben – sind darüber verärgert an bedeckten, kühlen Tagen. Wer die Vorteile des Wohnens im Grünen nutzen möchte, der muss auch mit den Schattenseiten leben.

 

Bei Laubbäumen gehört der Laubfall natürlicherweise dazu. Zusammenharken, in Beete verteilen, kompostieren, aufsammeln, abtransportieren und entsorgen des Laubes macht zweifellos Arbeit. Zum Laub auf öffentlichen Verkehrsflächen sei auf die Drucksache 2016/150 verwiesen. Zum Laubanfall städtischer Bäume auf privaten Flächen ist das BGB anzuwenden. Nach Rechtssprechung kann erst bei einer wesentlichen Beeinträchtigung des Grundstückes evtl. ein Ausgleich vom Baumeigentümer gefordert werden.

 

Dem vielfach geäußerten Wunsch, Bäume „nachhaltig zu beschneiden“ bzw. die Krone deutlich zu verkleinern, kann nicht nachgekommen werden, denn das Abtrennen von Starkästen von mehr als 10 cm Durchmesser ist nicht fachgerecht und soll die Ausnahme bleiben. Auf die ZTV-Baumpflege (siehe Anlage 1) wird verwiesen.

 

Zudem gilt: je stärker man einen Baum anschneidet, desto stärker schlägt er wieder aus und die vom Baum produzierte Laubmenge wird ähnlich groß wie bisher ausfallen, da der Baum stets bemüht ist, ein Gleichgewicht zwischen Wurzelwerk und Krone herzustellen.

 

 

Zusammenfassung

 

Bäume sind wichtig und unverzichtbar aufgrund ihrer für Mensch, Tier und Klima positiven Eigenschaften.

 

Bäume an öffentlichen Straßen sind grundsätzlich zu dulden, auch deren naturnahe Entwicklung. Dies gilt in intensivierter Form, wenn der Baum unter Schutz steht (Satzung, Naturschutzrecht). Wird ein Baum jedoch zum Störer und verursacht Schäden, so kann eine (Teil-)Schadensersatzpflicht oder Beseitigungspflicht entstehen (BGB).

 

Kommt es zu Problemen um einen Baum, dann muss eine Entscheidung in diesem Spannungsfeld zwischen zivilem und öffentlichen Recht getroffen werden und zwar jeweils in einer Einzelfallbetrachtung.

 

Daher kann hier kein allgemeingültiger Beschlussvorschlag zum Umgang mit „problematischen“ städtischen Bäumen unterbreitet werden, sondern nur Leitlinien und konkrete Vorschläge für einzelne näher betrachtete Bereiche. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Entscheidungen im Einzelfall auch immer zu Bezugsfällen für andere Vorhaben werden können.

 

Diese Drucksache ist keine juristische Expertise. Im Falle eines Rechtsstreites sollte fachliche und anwaltliche Beratung hinzugezogen werden.

 

  1. Problemstellungen konkret

 

3.1Andreas-Koch-Straße

Die Linden und Bergahorne an der Andreas-Koch-Straße sind allesamt Pflichtbäume laut Bebauungsplan. Neun der Bäume sind unglücklich dicht an die Grundstücksgrenzen der Wohnhäuser gepflanzt worden, so dass der dicker werdende Stamm immer dichter an die Grundstücksgrenze herankommt und Wurzeln und Krone sich dem Haus nähern.

 

T:\Planung und Hochbau\67 Grünflächen\67.20 Grünanlagen\Bäume\Baumkataster\einzelne Pläne\öff_Straßen_und_Wege\201_Andreas-Koch-Straße\2016.07.19 Fotos Andreas-Koch-Straße\P1100028.JPG  T:\Planung und Hochbau\67 Grünflächen\67.20 Grünanlagen\Bäume\Baumkataster\einzelne Pläne\öff_Straßen_und_Wege\201_Andreas-Koch-Straße\2013.08.08 Fotos Andreas-Koch-Straße\P1040154.JPG

 

Aufgrund dieser speziellen Ausgangssituation wird zur Diskussion gestellt, neun Bäume zu fällen und neun Bäume in etwas größerer Entfernung neu zu pflanzen (mittelgroß werdender Laubbaum als Hochstamm mit 16-18 cm Stammumfang incl. Bodenvorbereitung, Pflanzarbeiten und Anbindung an einen Dreibock). Alte und neue Baumstandorte sind in Anlage 8 dargestellt. Als Baumarten kommen zum Beispiel in Frage: Traubenkirsche, Säulen-Hainbuche, Weißdorn, Rotdorn, Apfeldorn, Zierkirschen, Sorbus-Arten und die Chinesische Stadtbirne.

 

Kostenschätzung

 

9 Stck

Baum fällen und entsorgen incl. Stubben im
Stammbereich ausfräsen, à ca. 400 €

ca. 3.600 €

1 psch

Straße umgestalten, Tiefborde setzen

ca. 7.500 €

9 Stck

Baum pflanzen, à ca. 400 €

ca. 3.600 €

 

Summe netto

ca. 14.700 €

 

Summe brutto

ca. 17.500 €

 

Davon entfallen ca. 9.000 € brutto auf den Tiefbau sowie ca. 8.500 € brutto auf Grünflächen.

 

3.2Glückstadt-Nord

In Glückstadt-Nord gibt es insbesondere im Bereich Danziger Straße und Breslauer Straße einen Baumbestand, durch den sich Anlieger beeinträchtigt fühlen und der mit seinem Wurzelwerk zu Problemen im Fußwegebereich führt. Im Zuge anstehender Kanal- und Straßensanierungsarbeiten sind Überlegungen anzustellen, wie mit dem vorhandenen Baumbestand umgegangen werden soll.

 

Die Anlage 11 enthält Fotos und Kommentare zu den Straßen mit Bäumen in Glückstadt-Nord.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2017 sind bei der Buchungsstelle 5.5.1.010.522100 „Unterhaltung Grünflächen“ 8.500 € berücksichtigt worden.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit städtischen Bäumen

Anlage 2Linkliste zu Urteilen

Anlage 3BGH-Urteil zu Baumschatten

Anlage 4Artikel „Ohne Wurzel wächst kein Baum“

Anlage 5Artikel „Kein Baumrückschnitt wegen Solaranlagen und Satellitenschüsseln“

Anlage 6Artikel „Zum Abwehranspruch gegen Laubfall von benachbarten Bäumen“

Anlage 7Exemplarische Wertermittlungen

Anlage 8Entwurfsplanung Andreas-Koch-Straße

Anlage 9Flyer zu Baumkappungen

Anlage 10Fachartikel zu Schäden durch Baumwurzeln an Verkehrswegen

Anlage 11Fotos zu Straßenbäumen in Glückstadt-Nord

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit städtischen Bäumen (268 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Linkliste zu Urteilen (11 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 BGH-Urteil zu Baumschatten (627 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Artikel_Ohne Wurzel wächst kein Baum (416 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Artikel_kein Baumrueckschnitt wegen Solaranlagen und Satellitenschüsseln (476 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 Artikel_Zum Abwehranspruch gegen Laubfall von benachbarten Bäumen (146 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7 Exemplarische Wertermittlungen (1132 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 8 Entwurfsplanung Andreas_Koch_Straße (112 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 9 Flyer zu Baumkappungen (784 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 10 Fachartikel zu Schäden durch Baumwurzeln an Verkehrswegen (2123 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 11 Fotos zu Straßenbäumen in Glückstadt-Nord (1864 KB)