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Vorlage - SV/2016/024  

Betreff: Haushalt 2017
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
08.12.2016 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der dem Originalprotokoll beigefügte Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

 

  1. Der dem Originalprotokoll beigefügte Finanzplan für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

 

  1. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2020 wird zur Kenntnis genommen
     
  2. Der dem Originalprotokoll beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen

 

  1. Die dem Originalprotokoll beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

 

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 95 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 14 GKZ hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 95 Abs. 2 GO u.a. die Festsetzung

 

  1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

a)     der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

b)     der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des Haushaltsjahres,

c)     der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),

d)     der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
 

  1. des Höchstbetrages der Kassenkredite,
     
  2. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen.

 

Gemäß § 15 Abs. 2 GKZ ist die Höhe der Verbandsumlage für jedes Jahr in der Haushaltssatzung festzusetzen.

 

Die Haushaltssatzung enthält darüber hinaus Bestimmungen über die Handhabung über- und außerplanmäßiger Ausgaben.

 

Der Schulverband hat seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Der mittelfristige Ergebnisplan soll für die einzelnen Jahre in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen sein. Der mittelfristige Finanzplan soll für die einzelnen Jahre in Einzahlungen und Auszahlungen die Liquidität des Schulverbandes einschließlich der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherstellen (§ 95e GO).

 


Finanzielle Auswirkungen:

entfällt

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen
  2. Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2017 mit mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015-2020
  3. Stellenplan 2017
  4. Liste der Baumaßnahmen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 1. Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen (9614 KB)      
Anlage 1 2 2. Ergebnis- und Finanzplan 2017 mit mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung 2015-2020 (14721 KB)      
Anlage 2 3 3. Stellenplan 2017 (3024 KB)      
Anlage 3 4 4. Liste der Baumaßnahmen (203 KB)