Vorlage - SV/2017/001
|
|
Sach- und Problemdarstellung:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 10 und 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit entscheidet die Schulverbandsversammlung grundsätzlich über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen.
Die Schulverbandsversammlung hat mit Beschluss vom 19.11.2013 die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden (Sach- und Geldspenden), Schenkungen und ähnliche Zuwendungen,
die nicht zweckgebunden sind, bis zur Höhe von 5.000,00 €
die zweckgebunden sind, bis zur Höhe von 25.000,00 €
dem Schulverbandsvorsteher übertragen.
Über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 € hinausgehen, hat der Schulverbandsvorsteher jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, zu erstellen und der Schulverbandsversammlung zuzuleiten.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird hierzu mitgeteilt:
Die Schulen haben folgende Spenden erhalten:
Bürgerschule:
Keine Eingänge
Elbschule:
350,00 € vom Round Table
700,00 € vom Soroptimist Club
Beide Beträge zur Sucht- und Gewaltprävention
Schule am Deich in Herzhorn mit der Außerstelle Kollmar:
300,00 € von der Gemeinde Kollmar und 200,00 € von der Gemeinde Neuendorf b.E. für die Projektwoche in der Außenstelle Kollmar
Außenstelle des Förderzentrums Steinburg Süd-West in Glückstadt:
Keine Eingänge
Offener Ganztagsbetrieb:
Der Förderverein der ehemaligen Stadtschule wurde aufgelöst. Die noch vorhandenen Mittel i.H.v. 3.054,18 € wurden dem Schulverband für bedürftige Kinder, die nicht an Kursen des Offenen Ganztags oder am Mittagstisch teilnehmen können, gespendet.
Im Rahmen von Wettbewerben haben die Bürgerschule ein Spielzimmer mit Spielen im Wert von ca. 1.100,00 € und die Elbschule einen Gutschein über 150,00 € vom Quartiersmanagement Glückstadt-Nord für ein von der Schule entwickeltes Logo erhalten.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen