Vorlage - /2016/153
|
|
Sach- und Problemdarstellung:
In der Einwohner*innenfragestunde des Hauptausschusses am 12.09.2016 wurde die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme verlesen und mit der Frage verbunden, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation in der Containerwohnanlage an der Segelmachertwiete zu verbessern.
Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zuständigkeiten wurde die Verwaltung gebeten, für die Hauptausschusssitzung im November 2016 eine Auswertung der Stellungnahme als Diskussionsgrundlage vorzulegen.
Zuständigkeiten Integrationskurse, Arbeitsmarktintegration
Die Zuständigkeiten für Integrationskurse, Arbeitsmarktzugang und Arbeitsmarktintegration liegen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter aber auch bei einzelnen Verbänden und Integrationskursträgern. Mit den Instrumenten des Sozialgesetzbuches II bzw. III (SGB II bzw. III) haben das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit eine breite Palette an Fördermöglichkeiten. In Ergänzung dazu gibt es Kooperationsprojekte und Initiativen aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein.
Mit dem Asyl- und Ausländerrecht wird rechtlich die Weiche gestellt, ob eine Bleibeperspektive im Bundesgebiet besteht oder nicht. Anforderung an und Möglichkeiten zur Teilnahme an Integrationskursen bzw. zur Aufnahme einer Arbeit von Asylsuchenden sind somit abhängig vom jeweiligen Rechtsstatus.
Die Verpflichtung zum Besuch von Integrationskursen kann aktuell erst nach Anerkennung als Flüchtling erfolgen. Mit dem Integrationsgesetz treten zum 01.01.2017 Neuregelungen zur verpflichtenden Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. zu den Folgen einer Nichtteilnahme in Kraft. Einbezogen werden nunmehr auch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit guter Bleibeperspektive (Syrer, Eritreer, Iraner, Iraker, Somalier).
Nähere Angaben sind den Merkblättern Integrationskurse (Anlage 2) und Arbeitsmarktzugang (Anlage 3) zu entnehmen.
Die Kompetenzfeststellung (schulischer Wissensstand, beruflicher Stand, Sprachniveau usw.) ist Teil der Maßnahmen der Regelstrukturen der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. In der Regel wird der Abschluss des Integrationskurses abgewartet, bevor weitere Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung angestoßen werden.
Für die Einführung einer „Flüchtlingskarte“ müssten rechtliche Voraussetzungen seitens des Bundes unter Beachtung des Datenschutzes geprüft werden.
Am Standort des Jobcenters Itzehoe wurde ein Kompetenzzentrum eingerichtet, wo auch die Beratung und Leistungsgewährung der anerkannten Flüchtlinge stattfindet. Dort erfolgt eine individuelle „Profilerstellung“ und es werden die möglichen Perspektiven mit den Menschen erarbeitet. Vorher ist es jedem Asylbewerber möglich, sich an die Agentur für Arbeit zu wenden, um sich dort beraten zu lassen.
Zuständigkeiten der Stadt Glückstadt
Zuständig für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist die Stadt Glückstadt. Die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB II bzw. AsylbLG erfolgt nach bundeseinheitlichen Gesetzen. Es besteht bisher keine Bedingung oder Möglichkeit, die individuelle Motivation bzw. Integrationsfähigkeit an die Auszahlung von diesen Leistungen zu knüpfen. Jedem Leistungsempfänger steht es frei, seinen Regelsatz nach eigenem Ermessen zu verwenden. Ab Januar 2017 kann Verweigerern von Integrationskursen jedoch die Leistung gekürzt werden. Informationen zur Umsetzung liegen der Verwaltung noch nicht vor.
Neben den gesetzlichen Aufgaben der Leistungsgewährung ist die Unterbringung und Wohnraumbeschaffung Aufgabe der Stadt Glückstadt.
Verantwortung und Aufgabe der Stadt Glückstadt ist es, im Gesamtkontext der integrationsorientierten Aufnahme ihren Beitrag zu einer erfolgreichen (Vor-) Integration / Erstorientierung der Menschen zu leisten sowie den Integrationsprozess insgesamt zu unterstützen. Entsprechende Betreuungsschwerpunkte sind im Erstattungserlass des Landes Schleswig-Holstein festgelegt. Darüber hinaus bildet die Grundlage und den Orientierungsrahmen das Integrationskonzept der Stadt Glückstadt.
Betreuung in der Containerwohnanlage
Ziel der Betreuungsarbeit ist es, die Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit als Voraussetzung für gelingende Integration zu stärken. Entsprechende Angebote in der Flüchtlingsarbeit in Glückstadt sind als Anlage 4 beigefügt.
Angeboten werden u.a. in enger Zusammenarbeit mit der VSH sog. "STAFF-Kurse“ (Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein aus Mitteln des Landes) und spendenorientierte Sprachkurse, damit die Flüchtlinge in Glückstadt von Beginn an die Möglichkeit erhalten, die deutsche Sprache als Erstorientierung zu erlernen. Es erfolgt eine individuelle Förderung von Alphabetisierung bis zu höherem Niveau. Darüber hinaus hat die Integrationsbeauftragte vielfältige Integrationsangebote initiiert, in denen die erworbenen Sprachkenntnisse im Alltag angewendet und verfestigt werden können. Weiterhin werden soziale Kontakte und Freizeitbeschäftigung ermöglicht.
Alle Bewohner sind über die Sprachangebote an der VHS als ersten freiwilligen Sprachkursbesuch sowie über die weiteren Angebote mehrfach informiert worden. Die Bewohner mit guter Bleibeperspektive (Iraker, Iraner und Syrer) in der Unterkunft haben darüber hinaus die Information erhalten, dass die Möglichkeit besteht, auch schon vor ihrer Anerkennung als Flüchtling einen staatlichen Integrationskurs besuchen zu können.
Richtig ist, dass einige diese (freiwilligen) Kurse nicht besuchen. Ein Zwang zur Teilnahme an Integrationskursen besteht ab dem 01.01.2017 für den Personenkreis mit guter Bleibeperspektive.
Beteiligung der Bevölkerung
In Glückstadt engagiert sich seit Beginn des Jahres 2015 ein großes Ehrenamtsteam als Sprach- und Familienpaten. Grundsätzlich haben in der Anfangszeit alle Asylsuchenden individuell eine ehrenamtliche Betreuung „an die Hand bekommen“, wenn sie diese Unterstützung gewünscht haben. Seit Ende 2015 sind aufgrund der hohen Zuweisungszahlen jedoch viele ohne ehrenamtliche Betreuung geblieben, da keine ausreichende Anzahl an Ehrenamtlichen mehr gefunden werden konnte. Zunehmend stellen wir auch fest, dass sich einige Ehrenamtliche aufgrund der Belastungssituationen und des hohen Betreuungsbedarfs / zeitlichen Aufwands mehr und mehr überlastet fühlen und zurückziehen. Die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher gestaltet sich mittlerweile schwierig.
Ein Teil der Bewohner in der Containerwohnanlage wünscht keine ehrenamtliche Betreuung. Allen „Unbetreuten“ steht vollumfänglich die hauptamtliche Betreuung zur Verfügung.
Darüber hinaus bemühen sich zahlreiche Ehrenamtliche in verschiedenen Angeboten / Projekten um den Kontakt von Flüchtlingen zu der deutschen Gesellschaft. Die Ehrenamtlichen begleiten Flüchtlinge auch auf ihrer Suche nach Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen.
Das Ehrenamt leistet in der Stadt Glückstadt einen unbezahlbaren und wertvollen Beitrag zur Integration.
Allen Flüchtlingen stehen dieselben ehrenamtlichen Angebote und damit die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Bevölkerung gleichermaßen zur Verfügung, auch den Bewohnern in der Containerwohnanlage. Die hauptamtlichen Kräfte unterstützen sowohl die Ehrenamtlichen als auch die Flüchtlinge und vermitteln Kontakte.
Aktuell befinden sich 21 Personen (2 Personen Am Keil, 19 Personen Segelmachertwiete) in den Containern. Davon 1 Person (Syrer) mit Anerkennung und Leistungsgewährung vom Jobcenter, 15 Personen mit guter Bleibeperspektive (13 Irak, 2 Iran) sowie 3 Personen aus dem Jemen und 2 Personen (Am Keil) aus dem Kosovo.
Zwei Bewohner werden von Ehrenamtlichen betreut. Aktuell läuft die Akquise von weiteren freiwilligen Helfer*innen, insbesondere um mehr Ehrenamt in die Containerwohnanlage zu bringen.
Wohnsituation Containerwohnanlage
Die Containerwohnanlage verfügt über 72 Aufnahmeplätze (8 Plätze am Keil und 64 Plätze in der Segelmachertwiete). Die Einzel- und Doppelcontainer (2 Personen = 18 qm bzw. 4 Personen = 36 qm) sind jeweils mit einer Küchenzeile und sanitären Anlagen (WC, Dusche) ausgestattet. Die Ausstattung hat insofern Wohnungscharakter.
Die Einzelcontainer werden derzeit grundsätzlich mit jeweils 1 Person, die Doppelcontainer mit 2 Personen belegt. Aktuell sind 2 Einzelcontainer am Keil sowie 4 Einzelcontainer und 5 Doppelcontainer in der Segelmachertwiete frei.
Ein Umzug der Bewohner ist möglich, sobald das BAMF die Asylanträge positiv entschieden hat. Die Dauer des Verfahrens hängt jedoch vom BAMF, der individuellen Situation des Asylbewerbers und der hohen Anzahl der Anträge der Asylbewerber ab. Die Dauer des Asylverfahrens ist durch die Stadt nicht beeinflussbar.
Derzeit lebt ein Flüchtling mit Anerkennung in der Wohnanlage und kann sich seinen Wohnsitz innerhalb von Schleswig-Holstein und somit auch in Glückstadt frei wählen.
Die aktuelle Lage auf dem Mietwohnungsmarkt ist jedoch gerade im unteren und mittleren Preissegment mehr als angespannt. Hinzukommt, dass kaum Wohnungen für Einzelpersonen auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden, Wohngemeinschaften problematisch und von Vermietern mit Blick auf die Nachbarschaft und Wahrung des sozialen Friedens nicht gewünscht sind. Festzustellen ist auch, dass Vermieter grundsätzlich keine Mietverträge mehr direkt mit den Flüchtlingen - auch nach ihrer Anerkennung - abschließen.
In der Containerwohnanlage werden zunächst alle zugewiesenen Personen aufgenommen. Vor dem Hintergrund der sinkenden Zuweisungszahlen werden aus wirtschaftlichen Gründen keine leeren Wohnungen vorgehalten, so dass grundsätzlich auch vorübergehend eine Unterbringung von Familien, Frauen und Kindern in der Containerwohnanlage erfolgen muss.
Eine Anschlussunterbringung für Familien, Frauen und Kindern in Wohnungen erfolgt schnellstmöglich im Zuge der Fluktuation im angemieteten Wohnungsbestand. Eine Fluktuation ist derzeit jedoch kaum noch gegeben. Ggf. muss zukünftig wieder im Einzelfall und ausschleißlich für diese Personengruppe neuer Wohnraum anmietet werden.
Arbeitsstrukturen
Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach dem § 5 AsylbLG beschäftigt die Verwaltung 5 Asylbewerber als Dolmetscher. Darüber hinaus ist ein Beschäftigungsprojekt „Servicedienst im Stadtgebiet Glückstadt“ (insbesondere für Wildkrautbeseitigung innerer Gehweg und um Bänke sowie Laubbeseitigung) in Planung, begonnen werden soll noch im November 2016.
Diese Arbeitsgelegenheiten helfen den Asylbewerbern eine Tagestruktur zu entwickeln und Einblicke in die Arbeitsanforderungen des deutschen Arbeitsmarktes zu erfahren.
Aus der Containerwohnanlage ist eine Person als Dolmetscher beschäftigt und zwei Personen werden im Beschäftigungsprojekt eingesetzt.
Private Wohnungssituation unter Einbeziehung der Bevölkerung
Eine solche „Wohnform“ ist sicherlich auch mit Konfliktpotential verbunden. Grundsätzlich kann aber die Aufnahme von Flüchtlingen in Privatwohnungen durch Bürger*innen auf freiwilliger Basis (unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben der Wohnortzuweisung bis zur Anerkennung als Flüchtling) erfolgen. Selbstverständlich werden diese auch im Rahmen der Ehrenamtsbetreuung unterstützt.
Problemlagen in der Containerwohnanlage
Flüchtlinge leiden unter der Erfahrung von Krieg, politischer Verfolgung und Willkür aber auch unter dem Verlust ihrer bisherigen Lebenszusammenhänge und ihren Familienangehörigen. Zudem treten im Alltag in Deutschland weitere Schwierigkeiten auf, die teilweise durch persönliche Voraussetzungen und persönliches Verhalten bedingt sind. Ursächlich sind häufig auch gesetzliche Regelungen. Lange Zeiten der Ungewissheit zum Aufenthaltsstatus durch in die Länge gezogene Asylverfahren sowie das Warten auf eine eigene Wohnung sorgen naturgemäß für sehr viel Frustration, die aufgefangen werden muss.
Jeder Mensch, so auch die Bewohner der Containerwohnanlage, geht unterschiedlich mit Problemlagen und damit verbundenen Frustrationen um. Die hauptamtlichen Kräfte können hier nur mit intensiver Unterstützung und Gesprächen auf eine Verhaltensänderung hinwirken bzw. an Beratungsstellen verweisen. Dabei ist die Mitwirkung der Betroffenen Voraussetzung.
Seitens der Verwaltung wurden mit den auffälligen Bewohnern intensive Gespräche zum persönlichen Verhalten, zu Nacht- und Ruhezeiten sowie zur gegenseitigen Rücksichtnahme geführt. Der Tag-Nacht-Rhythmus derjenigen konnte hierdurch nicht normalisiert werden. Um die Beeinträchtigung der übrigen Bewohner zu mildern, wurden die störenden Bewohner daraufhin in andere Container verlegt.
Fazit
Viele der vorgetragenen Kriterien, die als Maßstab für erfolgreiche Integrationsbemühungen vorgetragen wurden, sind Rechtslage und Realität. Eine Einflussmöglichkeit auf die gesetzlichen Vorgaben, Zuständigkeiten und vorgegebenen Organisationsstrukturen hat die Stadt Glückstadt dabei nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die, durch bundesrechtliche Vorschriften neu eingeführten Strukturen, noch im Aufbau befinden und daher noch nicht voll leistungsfähig sind.
Der Umfang der Aufgaben sowie die Entwicklung der Aufgabenschwerpunkte, welche die Stadt Glückstadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten kann, ist im Kontext vielschichtiger Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene sowie der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel / Refinanzierungsmöglichkeiten zu sehen.
Die Betreuungsarbeit zielt darauf ab, Konflikte möglichst zu vermeiden. Jedoch kann im Rahmen der Möglichkeiten nicht auf alle/s Rücksicht genommen werden.
Alle in Glückstadt lebenden Asylbewerber und Flüchtlinge werden im Rahmen der Zuständigkeiten und darüber hinausgehenden Unterstützungsmöglichkeiten von Anfang an gut betreut; dabei wird jeder Mensch individuell betrachtet. Eine gezielte, individuelle Förderung bedarf natürlich der Mitwirkung jedes Einzelnen.
Die Containerwohnanlage ist grundsätzlich als vorübergehende Unterkunft zu betrachten. Sie ist geeignet, um jederzeit auf schwankende Flüchtlingszahlen bedarfsgerecht zu reagieren:
- einerseits, bei hohen Zuweisungszahlen: Die Unterbringung in der Containerwohnanlage mit schnellstmöglicher Anschlussunterbringung in eigenen Wohnungen. Dies führt dazu, dass Plätze in der Unterkunft frei werden und erneut für Neuaufnahmen zur Verfügung stehen. Für den Übergang in eine reguläre Wohnung werden je nach zur Verfügung stehenden Wohnungen einzelfallbezogen sowohl die Mietfähigkeit als auch die Integrationsbereitschaft der Flüchtlinge als Entscheidungskriterien herangezogen,
- andererseits, bei sinkenden Zahlen: Die längerfristige Unterbringung in der Containerwohnanlage (mit Ausnahme von Familien, Frauen und Kindern).
Aufgrund der aktuell niedrigen Zuweisungszahlen sind eine Vollbelegung und damit eine vollständige Refinanzierung der Mietkosten nicht absehbar und somit mit einem wirtschaftlichen Nachteil für die Stadt Glückstadt verbunden.
Der tatsächliche mittel- bis langfristige Bedarf an Unterkünften ist derzeit schwer zu kalkulieren, da er von zahlreichen, nicht vorhersehbaren Entwicklungen – auf die die Verwaltung keinen Einfluss hat – abhängt. Eine Planbarkeit der erforderlichen Maßnahmen ist in einem hohen Maße erschwert. Dennoch muss die Verwaltung angemessen vorbereitet sein.
Vor dem Hintergrund der veränderten aktuellen Entwicklung der Zuweisungszahlen, der Anmietung als Fakt sowie aus wirtschaftlichen Gründen bedarf es aus Sicht der Verwaltung eines breiten politischen Konsenses für die Akzeptanz der Containerwohnanlage.
Diskussionsgrundlage als Frage zusammengefasst:
Wie kann in der Containerwohnanlage eine Integration in unsere Gesellschaft (von Erstbetreuung bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt) noch besser umgesetzt werden und wie könnten Lösungswege aussehen?
Anlagenverzeichnis:
- Anfrage Hauptausschuss 12.09.2016
- Merkblatt Integrationskurse
- Merkblatt Arbeitsmarktzugang
- Angebote für Flüchtlinge und Ehrenamtliche