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Vorlage - /2016/140  

Betreff: Sanierungsgebiet "Neue Mitte und Umgebung"
Verfahrensbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:SoS
Beratungsfolge:
Bauausschuss
06.12.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neue Mitte und Umgebung“ innerhalb des Städtebau­förderungsprogrammes „Soziale Stadt“ in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung wird gebilligt und die in Ihren Aufgabenbereichen berührten Träger öffentlicher Belange werden gem. § 139 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Zur Drucksache 2016/114 hat die Stadtvertretung nach Empfehlung des Bau- und Sozialausschusses die „Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept“ (VU) für das Gebiet „Nord“ und die Gebietskulisse beschlossen. Bereits in der DS 2016/114 wurde die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neue Mitte und Umgebung“ gebilligt.

 

Die VU kommt zu der Erkenntnis, dass in dem vorgesehenen Gebiet von Glückstadt städtebauliche Missstände vorliegen. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert bzw. umgestaltet werden. Grundlage für die Abgrenzung des Sanierungsgebietes sind die festgestellten Funktionsmängel und städtebaulichen Missstände. Um die Nutzungs- und Gestaltungs- und insbesondere Funktionsdefizite beseitigen zu können, sind voraussichtlich umfangreiche Ordnungsmaßnahmen erforderlich. Der derzeitige Stand der Sanierungsplanung und die Ziele und Zwecke der Sanierung sind der VU zu entnehmen. Die Grenzen in diesem Gebiet ergeben sich aus dem dieser Drucksache als Anlage beigefügten Lageplan. Die Abgrenzung ist so gewählt, dass sich die durchzuführenden Maßnahmen zweckmäßig und innerhalb eines mittelfristigen Zeitrahmens durchführen lassen.

Die in dem zur förmlichen Festlegung vorgesehenen Gebiet durchzuführenden städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen liegen insgesamt im öffentlichen Interesse, da sie:

-          der Behebung der Substanz- und Funktionsmängel sowie

-          der Erhöhung der Attraktivität des Gebietes

 

dienen. Die förmliche Festlegung ist erforderlich, um die einzelnen dazu notwendigen Maßnahmen aufeinander abgestimmt und zeitlich koordiniert in einem überschaubaren Zeitraum zur Durchführung zu bringen.

 

Hinweis: Die Maßnahmen werden jeweils dem Bauausschuss (ggf. unter Beteiligung des Sozialausschusses) zur Genehmigung vorgelegt.

 

Zur Auswirkung auf die betroffenen Grundstückseigentümer*innen:

-          Genehmigungsvorbehalt für Bauvorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge, d.h. Einholung schriftlicher Genehmigung für: wesentliche bauliche Veränderungen an dem Gebäude und/oder auf dem Grundstück (beispielsweise Errichtung, Nutzungsänderung, Abtragungen und Abgrabungen), Veräußerung des Grundstücks

 

-          Unter bestimmten Voraussetzungen sind steuerliche Abschreibungen möglich.

 

-          Bei sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen sind Ausgleichsbeträge zu zahlen.

 

Die Bürger*innen und Grundstückseigentümer*innen werden in einer Bürgerbeteiligungsrunde entsprechend informiert.

Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Neue Mitte und Umgebung“ werden die notwendigen Grundlagen zum Ausgleich städtebaulicher Missstände und zur Förderung der Vorhaben durch Städtebauförderungsmittel geschaffen.

 

Das weitere im Programm liegende Gebiet wird als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgelegt – siehe hierzu DS 2016/114.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ist es möglich, evtl. notwendige Infrastrukturmaßnahmen über Städtebauförderungsmittel zu finanzieren.

 

Die Durchführung der Sanierung im umfassenden Verfahren – d.h. unter Anwendung des besonderen Bodenrechts der §§ 152 – 156 a BauGB -  ist erforderlich, um

    zu erwartende Bodenwertsteigerungen durch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen einzusetzen,

    Grundstücke für Ziele und Zwecke der Sanierung zum sanierungsunbeeinflussten Grundstückswert zu erwerben,

    die Erschwerung von Investitionen durch unkontrollierte Bodenpreisentwicklungen zu verhindern.

 

Die Höhe der Ausgleichsbeträge (Unterschiedsbetrag zwischen Grundstückswert zu Beginn und bei Abschluss des Sanierungsverfahrens) können erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme beziffert werden.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Entwurf der Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neue Mitte und Umgebung“

 
Anlage 2:  Lageplan des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Neue Mitte und Umgebung“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Entwurf der Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Neue Mitte und Umgebung" (2394 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Lageplan des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Neue Mitte und Umgebung" (1439 KB)