Vorlage - /2013/084
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag |
Für die Mitgliederversammlung des Vereins Holstein Tourismus e.V. werden
als Mitglieder
1. Dr. Lüder Busch
2. Ulrich Koch
als persönliche Vertreter
1. Stephan Venner
2. Dr. Hans-Georg Helm
bestellt.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Zweck dieser Vorlage ist die Herbeiführung eines Beschlusses über die Bestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern in die Mitgliederversammlung des Vereins Holstein Tourismus e.V..
Gemäß § 28 Nr. 20 der Gemeindeordnung (GO) ist es Aufgabe der Stadtvertretung, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, zu bestellen. Die Stadtvertretung kann diese Entscheidung gemäß § 28 Nr. 20, 2. Halbsatz, GO auf den Hauptausschuss übertragen. Von diesem Recht hat die Stadtvertretung Gebrauch gemacht. Danach ist der Hauptausschuss für die Bestellung gemäß § 11 Abs. 3 lit. b) der Hauptsatzung, soweit die Beteiligung der Stadt Glückstadt 100.000,- € nicht übersteigt, zuständig.
Gemäß § 7 der Satzung des Vereins Holstein Tourismus e.V. entsendet die Stadt Glückstadt aufgrund einer Einlage in Höhe von 3.000,00 €/Jahr zwei ordentliche Mitglieder in die Mitgliederversammlung.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass ein Sitz der Mitgliederversammlung vom Leiter des Fachbereichs Technik & Stadtentwicklung, Herrn Dr. Lüder Busch besetzt wird, die Vertretung durch den Leiter des Fachbereichs Verwaltungsdienste, Herrn Stephan Venner übernommen wird. Der zweite Sitz sollte den politischen Gremien vorbehalten bleiben.
Diese Konstellation sichert zum einen den politischen Einfluss und die Information aus dem Gremium, andererseits ist sichergestellt, dass die touristischen und verwaltungsspezifischen Aspekte eingebracht werden können.
Die Mitglieder in der Mitgliederversammlung erhalten keine Aufwandsentschädigung.
Bei der Bestellung der Mitglieder handelt sich nicht um eine Wahl, so dass gemäß § 39 Absatz 2 GO offen über vorher schriftlich festgelegte Anträge (§ 39 Absatz 3 GO) abzustimmen ist. Gemäß § 39 Absatz 1 GO werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.
Ein Antrag auf Verhältniswahlrecht nach Sainte-Laguë (entsprechend der Stärke der Fraktionen in der Stadtvertretung) ist nicht vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis:
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Protokollauszug aus der Mitgliederversammlung vom 02.11.2011
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Anlagen: | |||||
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1 | Protokollauszug aus der Mitgliederversammlung (1564 KB) |