Vorlage - SV/2016/022
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Sach- und Problemdarstellung:
Zweck dieser Mitteilung ist es, die Verbandsversammlung über die gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt enthält folgende Regelung: „Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.“
Anlagenverzeichnis:
Liste der gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt bereits durch den Verbandsvorsteher genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.07.2016 bis 30.09.2016
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Anlagen: | |||||
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1 | Liste Haushaltsüberschreitungen SV 01.07.2016 bis 30.09.2016 (13 KB) |