Vorlage - /2016/126
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Beschlussvorschlag:
Der beiliegende Kosten- und Finanzierungsplan wird als Grundlage der in der „Vorbereitenden Untersuchung mit Integriertem städtebaulichem Konzept“ festgelegten Planungen zum Abbau städtebaulicher Missstände beschlossen.
In 2017 werden folgende Maßnahmen vorbereitet, um sie in 2017 bzw. in 2018 umsetzen zu können:
I.Schaffung von Arbeitsgrundlagen:
a.Machbarkeitsstudie Stadtteilhaus inkl. Vorbereitung
b.Bereichsplanung „Neue Mitte“
c.Gestaltungshandbuch Glückstadt-Nord
II. Umbau der Königsberger Straße zur Fahrradstraße
III.Fuß- und Radbrücke Janssenweg
IV.Optimierung „Roter Weg“
V.Wasserlauf „Bolritt“
VI.Umbau des Sportplatzes
VII.Modernisierung und Instandsetzung des Spielplatzes „Flensburger Straße“
Die Zuständigkeit für die weitere Abarbeitung der Maßnahmen aus dem Kosten- und Finanzierungsplan wird, im Rahmen bereitstehender Haushalts- und Städtebauförderungsmittel, auf den Bauausschuss übertragen, der ggf. zuständige Ausschüsse beteiligt.
Sach- und Problemdarstellung:
Bei den aufgeführten Maßnahmen ist zu erwähnen, dass es sich nicht um einen starren Zeitplan handelt, ggf. ist er den Gegebenheiten anzupassen. Auch handelt es sich bei der Maßnahmenliste nicht um eine bereits jetzt festzulegende und abschließende Aufzählung; und es handelt sich auch um keine Liste, die Punkt für Punkt abzuarbeiten ist. Jede Einzelmaßnahme wird dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Gremien-Zustimmung.
I.Schaffung von Arbeitsgrundlagen:
a.Machbarkeitsstudie und Konkurrierendes Gutachterverfahren „Generationsübergreifender Stadtteiltreffpunkt“
Ein „Stadtteiltreff“ stellt das Pendant zu den kommerziellen und institutionalisierten Einrichtungen dar und dient der notwendigen Angebotserweiterung und der Belebung der Quartiersmitte. Auch wenn die Bedarfe zur Einrichtung eines Stadtteiltreffs groß sind, muss zunächst geklärt werden, in welchem Umfang und wo die bauliche Maßnahme erfolgen kann. Daher ist zunächst die Durchführung einer Machbarkeitsstudie notwendig, die die Bedarfe konkretisiert, das Interesse anderer sozialer Institutionen ermittelt, die Kosten schätzt und einen Träger für die Unterhaltung des Gebäudes findet. Anschließend erfolgt eine hochbauliche Planung, die von einer intensiven Partizipation begleitet wird, damit die Bürger*innen ihre Wünsche und Ideen einbringen und sich später in der Umsetzung wiederfinden.
b.Bereichsplanung „Neue Mitte“
Durch die Herstellung einer funktionalen, städtebaulichen und gesellschaftlichen Quartiersmitte sollen eine Reihe von Funktionen gestärkt und Bedarfe gedeckt werden. Die Maßnahmen besteht aus vielen Einzelmaßnahmen. Grundsätzlich gilt es, einen Kristallisationspunkt zu schaffen, an dem sich die Angebote kumulieren und Räume für Aktivitäten sowie Begegnung entstehen können. Zur Schaffung dieser Voraussetzung soll eine Bereichsplanung Grundlagen schaffen.
c.Gestaltungshandbuch Glückstad Nord
Die Erstellung des Handbuches soll gekoppelt werden mit der Umgestaltung der Grünanlagen, um eine Abstimmung zu gewährleisten. Zur Förderung der qualifizierten Straßenräume, von Urban Gardening sowie die Nutzung der „Abstandsflächengrün“ im Geschosswohnungsbau soll das Handbuch die Gestaltungsformen aufzeigen.
II.Umbau der Königsberger Straße zur Fahrradstraße
Durch die Vorrangstellung der Fahrradfahrer werden hohe Reisegeschwindigkeiten für den Radverkehr ermöglicht und dieser dadurch insgesamt gestärkt. Durch die Verbesserung der Situation für Radfahrer in diesem Bereich, besonders für Schüler*innen, die mit dem Rad zur Schule fahren, wird eine Attraktivitätssteigerung und somit eine Förderung des Radverkehrs erreicht. In Kombination mit verkehrsregelnden und baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs wird insbesondere die Sicherheit für Schulkinder erhöht. Die Neuordnung des Straßenquerschnitts ermöglicht neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Gliederung des Straßenraums auch dessen Aufwertung sowie die Neuordnung des ruhenden Verkehrs. Der Straßenraum soll so umgebaut werden, dass er den Kriterien der Barrierefreiheit entspricht.
III.Fuß- und Radbrücke Janssenweg
Die Fußgängerbrücke stellt eine wichtige Verbindung in den Stadtteil dar und ist abgängig. Sie soll zurück gebaut und neu errichtet werden, wobei sie auch als Fahrradfahrerbrücke ausgebildet wird, damit die Verknüpfung zwischen dem Fahrradweg am Janssenweg und der Fahrradstraße Klaus-Groth-Straße hergestellt werden kann; d.h. sie soll breiter werden.
IV.Optimierung „Roter Weg“
Der Geh- und Fahrradweg hat aufgrund seiner Oberflächenbeschaffenheit negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten, so dass die Oberfläche erneuert werden soll. Nach Aussage von Bewohnern und Schülern gilt dieser Weg als Angstraum. Hier sollen Maßnahmen ergriffen werden, die z.B. den langgestreckten Weg in Teilstücke untergliedert, indem Verknüpfungen in Form von Stichwegen zwischen Gebäuden zu den parallel verlaufenden Straßen hergestellt werden können.
V.Wasserlauf „Bolritt“
Die abbrechende Böschung des Wasserlaufs ist instand zu setzen, um ein Abrutschen der Grundstücke und ein Versumpfen zu verhindern. Neben der Gewährleistung der Zugänge über Brückenbauwerke soll das Erscheinungsbild verbessert werden (Eingangsbereich zum Stadtteil).
VI.Umbau des Sportplatzes
Der Sportplatz der Elbschule wird im Bereich Am Neuendeich kaum noch genutzt und ist sanierungsbedürftig. Hier soll durch eine Öffnung des Bereichs allen Bürger*innen die Möglichkeit gegeben werden, auch außerinstitutionell Sport betreiben oder Freizeitaktivitäten nachgehen zu können. Ggf. soll der Spielplatz in der Klaus-Groth-Straße zu einem späteren Zeitpunkt aufgegeben und hier angesiedelt werden.
VII.Modernisierung und Instandsetzung des Spielplatzes „Flensburger Straße“
Die Geräte auf dem Spielplatz bedürfen der Modernisierung. Ebenso ist das Angebot an Spielgeräten zu erweitern, so dass mehr Altersgruppen angesprochen werden. Zusätzliche Bänke für Eltern und Begleitungen sollen vorgesehen werden.
Dieses in sich abgeschlossene Projekt soll als sogenanntes „Starterprojekt“ dienen, d.h. die Modernisierung des Spielplatzes soll als erste Maßnahme durchgeführt werden. Die Gestaltung soll unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt werden, um so perfekt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Zielgruppe „Kinder“ eingehen zu können. Sollte das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten dem zustimmen, soll die Auftaktveranstaltung hierzu zum Tag der Städtebauförderung am 13.05.2017 mit Begleitung eines Spielplatz-Planers stattfinden.
Nach Vorlage der Planungen werden entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der anliegenden Kostenübersicht handelt es sich um eine absolute Grobschätzung. Erst wenn sich die Maßnahmen konkretisieren und einen gewissen Planungsstand aufweisen, können die Einzel-Kosten benannt werden. Diese werden zur jeweiligen Beschlussfassung über die Einzelmaßnahmen mitgeteilt.
Für die aufgezählten Maßnahmen können nach Genehmigung des Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein zu den Einzelmaßnahmen voraussichtlich Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden, d.h. die Stadt beteiligt sich durch die Bereitstellung des städtischen Anteils mit einem Drittel an den Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Kostenübersicht VU Glückstadt Nord
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1 | Kostenübersicht VU Glückstadt Nord (940 KB) |