Vorlage - /2016/084-1
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Sach- und Problemdarstellung:
Die Drucksache 2016/084 wurde vom Bauausschuss in der Sitzung am 20.09.2016 vertagt; die Verwaltung wurde gebeten, die rechtliche Grundlage vorzulegen, aus der sich die ablehnende Haltung der Polizei als auch der Verkehrsaufsicht des Kreises Steinburg zur Einführung einer Parksanduhr in Glückstadt ablesen ließe.
In der Anlage 1 ist § 13 Straßenverkehrsordnung zu finden. Hier wird der Parkverkehr geregelt; gleichzeitig handelt es sich um eine abschließende Aufzählung der Möglichkeiten, Parken zu erlauben (Anlage 2: die in § 13 StVO genannte Beschilderung). Da Parksanduhren nicht erwähnt sind, sind sie nicht erlaubt.
Glückstadt hat mit der Lichtung des Schilderwaldes testweise Kurzzeitparkzonen für 1 Stunde eingerichtet, d.h. kostenloses Parken in den Straßen Schlachterstraße, Deichstraße, Königstraße, Große Danneddelstraße, jeweils von der Straße Am Fleth bzw. Am Markt kommend bis zur nächsten Kreuzung (siehe Anlage 3, orange Markierung); es ist nur die Parkscheibe auszulegen.
Sollte eine gebührenfreie Zeit über die Parksanduhr eingeführt werden, ist vor der Umsetzung die Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Glückstadt (Parkgebührenverordnung) zu ändern.
Finanzielle Auswirkungen
Es ist anhand des Beispiels der Stadt Kirchheim unter Teck von folgenden Kosten für die Einführung auszugehen:
10.000,- € |
| Anschaffung Parksanduhr; 1,- €/Stück bei Abnahme von 10.000 Stück (Laufzeit 8 Minuten; deshalb Sonder-Anfertigung) |
1.000,- € |
| Hinweise an PSA, Aufkleber, Plakate |
750,- € |
| Umstellung Parkscheinautomat (PSA); 125,- €/PSA |
11.750,- € |
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Sollten die Sanduhren von der Stadt verkauft werden, wären zusätzlich Personalkosten hinzuzurechnen. Es würde ggf. auch die Möglichkeit bestehen, die Sanduhren von den Einzelhändlern und/oder VGV anbieten zu lassen, hierzu wären Abstimmungsgespräche erforderlich.
Da nicht bekannt ist, zu welchem Preis die Sanduhren zu verkaufen wären (Kosten Sanduhr + anteilig Umstellungskosten + anteilig Personalkosten?), kann keine Einnahme-Größe benannt werden.
Mittel wurden für den Haushalt 2017 nicht eingeworben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: § 13 Straßenverkehrsordnung
Anlage 2: Beschilderungen
Anlage 3: Kurzzeitparkzonen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1: § 13 Straßenverkehrsordnung (20 KB) | |||
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2 | Anlage 2: Beschilderungen (52 KB) | |||
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3 | Anlage 3: Kurzzeitparkzonen (11636 KB) |