Vorlage - /2016/118
|
|
Beschlussvorschlag:
a)Abwägung der Anregungen
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. §10 BauGB
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden durch die Straße „Am Rethövel“,
im Osten durch die „Stadtstraße“,
im Süden durch die Straße „Im Neuland“,
im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.
Sach- und Problemdarstellung:
Sachbericht
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2016 den überarbeiteten Entwurf und die 4. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 4.57 beschlossen (siehe Drucksache 2016/066). Diese Auslegung und die parallel laufende Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 24.06.2016 bis einschließlich 29.07.2016 stattgefunden.
Im Rahmen dieser und der zuvor durchgeführten öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplanes Nr. 4.57 sind von Anliegerinnen und Anliegern und von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen, die nun abzuwägen sind.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst den im Beschlussvorschlag bezeichneten Bereich und gliedert sich in drei städtebaulich unterschiedlich strukturierte Bereiche, die in der Drucksache 2015/009 im Detail beschrieben werden.
Planungsanlass, Planungsziele und wesentliche Planinhalte
Planungsanlass, Planungsziele, wesentliche Planinhalte und die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt wurden in der Drucksache 2015/009 ausführlich erläutert. Deshalb wird an dieser Stelle auf eine Wiederholung verzichtet und auf die genannte Drucksache verwiesen.
Entwicklung der Planung aus dem Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ wird im Parallelverfahren mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. Drucksache 2016-119) entwickelt. Beide Bauleitpläne erstrecken sich über den gleichen Geltungsbereich; der Anlass für die Planung und die Planungsziele beider Bauleitpläne sind identisch.
Auslegungen und eingegangene Anregungen
Es haben vier öffentliche Auslegungen bzw. Beteiligungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange stattgefunden:
- 1. Öffentliche Auslegung vom 06.10. – 03.11.2014
Da der Auslegungszeitraum nicht 1 Monat, sondern 4 Wochen umfasste, musste die Auslegung wiederholt werden.
- 2. Öffentliche Auslegung vom 20.04. – 20.05.2015
Die Anregungen im Rahmen der 2. öffentlichen Auslegung führten zu Planänderungen insbesondere im Bereich der Entwässerung und zu einer weiteren öffentlichen Auslegung (siehe Drucksache 2015-143)
- 3. Öffentliche Auslegung vom 18.01. – 22.02.2016
Nach der 3. öffentlichen Auslegung musste aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung der sog. „UVP-Richtlinie“ eine weitere öffentliche Auslegung erfolgen (siehe Drucksache 2016/066).
- 4. Öffentliche Auslegung vom 24.06. – 29.07.2016
Aufgrund neuer Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes
Insgesamt ist eine Fülle von Anregungen eingegangen, die in einer Abwägungstabelle, die aufgrund der inhaltlichen Kongruenz sowohl für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für den Bebauungsplan Nr. 4.57 „Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ gilt, zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen wurden. Dabei sind die Anregungen von Privatpersonen aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Abwägungstabelle ist mit über 500 Seiten sehr umfangreich, dies liegt aber vor allem daran, dass eine Privatperson sehr ausführliche und in großen Teilen gleichlautende Anregungen in allen Auslegungen abgegeben hat. Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Abwägungstabelle beizufügen. Sie kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Zur besseren Übersichtlichkeit und zum besseren Verständnis ist eine thematische Zusammenstellung der wichtigsten Anregungen dieser Drucksache als Anlage 8 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Bauleitplanverfahren wird gemeinsam von der Firma Steinbeis und der Stadt Glückstadt finanziert. Hierüber wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der von Stadtvertretung am 25.06.2009 beschlossen wurde.
Anlagenverzeichnis:
- Lageplan Geltungsbereich
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Vertragliche Vereinbarung zum Ausgleich
- Schallgutachten
- Umweltbericht (Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage den Umweltbericht mit einem Umfang von 125 Seiten beizufügen. Er kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)
- Thematische Zusammenfassung der Abwägungsvorschläge
- Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen (Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Abwägungstabelle mit einem Umfang von 513 Seiten beizufügen. Sie kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)