Vorlage - /2016/079
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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der Anregungen
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassungen der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss
Die Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhof“ wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage 3 dargestellte Fläche. Im Einzelnen die Flurstücke 1 / 4, 507, 508, 510, 511, 512, 513 und 514 der Flur 4, Gemarkung Glückstadt.
Sach- und Problemdarstellung:
Zweck der Vorlage ist, einen Abwägungs- und Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet „Bahnhof“ herbeizuführen.
Gemäß § 28 GO ist der Satzungsbeschluss der Stadtvertretung vorbehalten. Vorbereitendes Gremium ist gem. § 12 Abs. 2 a) Hauptsatzung der Bauausschuss.
Mit Beschluss vom 08.06.2016 – siehe Drucksache 2016/061 - beschloss der Bauausschuss den Entwurf der Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Bahnhof“ und die Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen berührten Träger öffentlicher Belange. Die Träger öffentlicher Belange sowie die betroffenen Anlieger wurden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind mit den öffentlichen und privaten Belangen unter- und gegeneinander gerecht abzuwägen. Dazu sind Abwägungsvorschläge ausgearbeitet worden – siehe Anlage 1.
Der Entwurf der Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Bahnhof“ hat sich nicht geändert.
Als letzter Schritt steht nunmehr der Abwägungs- sowie der Satzungsbeschluss an.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur DS 2016/058 wurde das Gebiet „Stadtkern“ als Maßnahmengebiet im Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ festgelegt.
Mit der Festlegung und anschließender Bekanntmachung des förmlichen Sanierungsgebietes „Bahnhof“ sowie der anschließenden Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein (MIB) sind damit die Voraussetzungen geschaffen, grundsätzlich Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ einsetzen zu können. Erst dann erfolgt auch die Entscheidung des MIB über den bereits vorliegenden Antrag, das Rathaus barrierefrei mit Mitteln der Städtebauförderung umbauen zu dürfen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1. Abwägungsvorschlag
Anlage 2. Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhof“
Anlage 3. Lageplan Sanierungsgebiet „Bahnhof“