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Vorlage - /2016/067  

Betreff: 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
08.06.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt und nach § 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

    im Norden durch die Straße „Am Rethövel“,

    im Osten durch die Stadtstraße,

    im Süden durch die Straße „Im Neuland“,

    im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Der im Parallelverfahren mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 4.57 „Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ muss aus formalen Gründen erneut öffentlich ausgelegt werden (siehe Drucksache 2016/066).  Aus diesem Grund soll zeitgleich auch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut ausgelegt werden.

 

Die erneute öffentliche Auslegung wird genutzt, um redaktionelle Änderungen an der Begründung und dem Umweltbericht vorzunehmen. Diese sind in den entsprechenden Unterlagen in kursiver Schrift und unterstrichen dargestellt. Planerische Darstellungen ändern sich nicht. Stellungnahmen, die im Rahmen der vorangegangenen Auslegungen eingegangen sind, behalten ihre Gültigkeit.

 

 

Plangebiet und Planungsziele

Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 70 Hektar zwischen dem Binnenhafen, der Straße „Im Neuland“, dem Landesschutzdeich und der „Stadtstraße“.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Plangeltungsbereich geringfügig nach Süden erweitert: Nunmehr sind alle landwirtschaftlichen Flächen zwischen den Straßen „Herrenweide“ und „Im Neuland“ erfasst.

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ (vgl. Drucksache 2014/057) entwickelt. Beide Bauleitpläne erstrecken sich über den gleichen Geltungsbereich; der Anlass für die Planung  und die Planungsziele beider Bauleitpläne sind identisch. Insofern treffen die planerischen Aussagen für den Bebauungsplan Nr. 4.57 auch für die 29. Flächennutzungsplanänderung zu. Um Doppelungen zu vermeiden, wird daher zur vertiefenden Beschreibung der Planinhalte auf die Drucksache zum Bebauungsplan (Drucksache 2014/057) verwiesen.

 

Wesentliche Planungsziele, die in der Begründung zur 29. Flächennutzungsplanänderung näher erläutert werden (siehe Anlage 3)  sind:

  • die Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Konsolidierung des vorhandenen Industriestandortes und planerische Sicherung seiner künftigen Entwicklungsmöglichkeiten und
  • die touristische Aufwertung des Binnenhafens und seines Umfeldes.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Das Bauleitplanverfahren wird gemeinsam von der Firma Steinbeis und der Stadt Glückstadt finanziert. Hierüber wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der von Stadtvertretung am 25.06.2009 beschlossen wurde.

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Lageplan Geltungsbereich
  2. Planzeichnung F-Plan-Entwurf
  3. Begründung
  4. Umweltbericht (Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage den Umweltbericht mit einem Umfang von 123 Seiten beizufügen. Er kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Lageplan Geltungsbereich (642 KB)      
Anlage 2 2 2. Planzeichnung F-Plan-Entwurf (341 KB)      
Anlage 3 3 3. Begründung (2554 KB)      
Anlage 4 4 4. Umweltbericht (7289 KB)