Vorlage - /2016/039
|
|
Beschlussvorschlag:
- Die Nachmittagsbetreuung (2 Tagespflegegruppen) in der Kita Elbbande der Familienbildungsstätte werden bis zum 31.07.2017 fortgeführt.
- Der Einführung eine Frühdienstes in der Kita-Nord von 07:00 bis 07:30 Uhr zum 01.08.2016 wird zugestimmt.
- Der Erweiterung des Spätdienstes in der Kita-Nord von 15:00 Uhr auf 17:00 Uhr zum 01.08.2016 wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, sofern sich der Bedarf ergibt, in der Kita-Nord eine altersgemischte Nachmittagsgruppe umzusetzen, um eine ausreichende Ganztagsbetreuung sicherzustellen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die AG Kindertagesstättenbedarfsplanung hat einvernehmlich empfohlen, die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen, da diese dem Bedarf der Erziehungsberechtigten entsprechen und der Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebotes dient.
zu 1) Nachmittagsbetreuung in der Kita Elbbande
In der Kita Elbbande der Familienbildungsstätte werden derzeit Flüchtlingskinder in 2 Tagespflegegruppen jeweils mit 5 Kindern am Nachmittag durch festangestellte Tagespflegepersonen betreut. Die erste Gruppe wurde zu Beginn des Jahres 2015 befristet bis zum 31.07.2015 eingerichtet (siehe Drucksache 2014/128) und anschließend bis zum 31.07.2016 verlängert (siehe Drucksache 2015/068). Mit gleicher Drucksache wurde die Verwaltung beauftragt, kurzfristig erforderliche Maßnahmen, wie die Einrichtung einer bis zum 31.07.2016 befristeten weiteren Tagespflegegruppe sowie einer altersgemischten Nachmittagsgruppe umzusetzen, um eine ausreichende Kinderbetreuung sicherzustellen. Die zweite Tagespflegegruppe hat den Betrieb am 01.01.2016 aufgenommen. Aus der vorläufigen Bedarfsplanung (Drucksache 2016/037) für das nächste Kita-Jahr ist bereits ersichtlich, dass der Bedarf an beiden Gruppen weiterhin besteht. Da derzeit nicht abschätzbar ist, wie sich der weitere Bedarf an Kita-Plätzen aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation weiterentwickeln wird, wird eine weitere Befristung für ein Kindergartenjahr empfohlen.
Im Haushalt 2016 sind zur Finanzierung dieser Gruppen beim Produktkonto 3.6.5.010.531859 „Zuschuss Kita Elbbande“ bereits Beträge für eine ganzjährige Bezuschussung enthalten.
*Hinweis der Verwaltung
die Einrichtung einer bis zum 31.07.2016 befristeten altersgemischten Nachmittagsgruppe wurde nicht umgesetzt, stattdessen hat sich der Bedarf an einer weiteren Vormittagsbetreuung ergeben. Siehe hierzu Drucksache 2016/040
zu 2) Erweiterung Früh- und Spätdienst in der Kita-Nord
Am 24.03.2016 hat der Träger (ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-Münsterdorf) die Einrichtung eines Frühdienstes ab 07:00 Uhr und eine Verlängerung des Spätdienstes von 15:00 Uhr auf 17:00 Uhr beantragt. Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen zur Warteliste ist ein erhöhter Bedarf an diesen Betreuungszeiten, insbesondere im U 3-Bereich, festzustellen. Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes, insbesondere für Berufstätige, ist es erforderlich diese Früh- und Spätdienste ab dem nächsten Kita-Jahr anzubieten. Nach Inbetriebnahme des Anbaus ist beabsichtigt, die Bedarfe neu zu bewerten; ggf. kommt zukünftig auch die Eirichtung einer altersgemischten Nachmittagsgruppe für eine bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung in Betracht.
Der Früh- sowie erweiterte Spätdienst um täglich 2,5 Stunden kann mit bis zu 10 Kindern (wobei u 3-Kinder und I-Kinder doppelt gerechnet werden) voraussichtlich mit 12,5 zusätzlichen Wochenstunden sichergestellt werden. Da es sich um eine Betreuungszeit außerhalb des Gruppendienstes handelt ist grundsätzlich eine Betreuungskraft ausreichend. Sichergestellt sein muss, dass eine weitere Person in der Einrichtung für einen etwaigen Notfall erreichbar ist. Nach der Personalbemessung ist ab dem 11. Kind eine 2. Betreuungskraft erforderlich. Die Personalsituation wird derzeit - auch im Hinblick auf die Inbetriebnahme der Gruppen nach dem Umbau - noch geprüft. Derzeit ist davon auszugehen, dass vorerst für das Jahr 2016 insgesamt 12,5 Wochenstunden erforderlich sein werden.
Für 12,5 zusätzliche Wochenstunden entstehen für die Zeit September bis Dezember 2016 rd. 7.000 € Personalkosten. Ausgehend von 8 Kindern ergeben sich rd. 2.240 € (2,5 Std. wöchentlich à 28 € mtl. x 8 Kinder x 4 Monate) an Elternbeiträgen. Somit verbleiben ungedeckte Kosten von rd. 4.760 € (Anteil Stadt: rd. 4.500 €), welche bislang im Haushalt 2016 nicht eingeplant sind und ggf. nachfinanziert werden müssen. Ob eine Nachfinanzierung im Laufe des Haushaltsjahres erforderlich wird, hängt von den Abrechnungsergebnissen des Vorjahres ab. Sollte eine Nachfinanzierung erforderlich werden erfolgt diese im Rahmen des Abrechnungsergebnisses 2016 im Folgejahr.
Im Rahmen der Betriebskostenförderung des Landes und Kreises erfolgt eine Förderung von Früh- und Spätdiensten pauschal für die Einrichtung, wenn mindestens 5 Wochenstunden angeboten werden. Da diese Zeiten bereits ausgeschöpft sind, erhöht sich die Förderung nicht. Eine zukünftige Nachmittagsgruppe würde bei einer Betriebskostenförderung berücksichtigt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
zu 1) Auswirkung auf den Haushalt 2016 der Stadt hat die Maßnahme nicht. Die Kosten stehen bereits im Produktkonto 3.6.5.010.531859 zur Verfügung.
zu 2) Durch die Berücksichtigung von Personalkosten im Kita-Haushalt ansteigen werden Auswirkung auf den Haushalt 2016 der Stadt hat die Maßnahme nicht. Ab 2017 wird sich der Zuschuss erhöhen, da die Betriebskosten für diese Einrichtung. Diese Beträge sind noch nicht bezifferbar.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen