Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - /2016/023  

Betreff: Zustimmung zur Wahl der Wehrführerin / des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
10.03.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt am 27. Februar 2016 erfolgten Wahl der/des …. zur Wehrführerin / zum Wehrführer zu.

Frau / Herr … ist zur Ehrenbeamtin / zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehr (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl.Schl.-H. S. 200) in der zurzeit geltenden Fassung bedarf die Wahl der Gemeindewehrführung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

Auf die vorbereitende Beratung im Bauausschuss gemäß § 13 Abs. 2 d der Hauptsatzung wurde aufgrund der Terminlage verzichtet (siehe Drucksache 2016/007).

 

Die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr wählen nach § 11 BrSchG aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren die Wehrführerin / den Wehrführer.

 

Auf der Jahreshauptversammlung (JHV) der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt am 27. Februar 2016 wird die Wehrführerin / der Wehrführer gewählt.  Der bisherige Wehrführer, Ties Tießen, stellt sich zur Wiederwahl. Da aber die JHV vor dem Versand dieser Vorlage erfolgt, wird aus formellen Gründen der Beschlussvorschlag offen formuliert und ist in der Sitzung der Stadtvertretung zu ergänzen.

Die gewählte Person ist nach Zustimmung des Trägers für weitere sechs Jahre zur Ehrenbeamtin / zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen