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Vorlage - /2016/021  

Betreff: Hebesatzsatzung
hier: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Glückstadt
- Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer A, B sowie Gewerbesteuer -
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
10.03.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Glückstadt (Hebesatzsatzung) wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung erlassen. (Anlage 1)

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 95 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) hat die Stadt Glückstadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält u.a. die Festsetzung der Steuersätze (Hebesätze).

 

In der Vergangenheit erfolgte im jeweils laufenden Kalenderjahr nicht die Beschlussfassung des doppischen Haushaltes für das Folgejahr (z.B. erfolgte aktuell im Kalenderjahr 2015 nicht die Beschlussfassung für das Haushaltsjahr 2016).

 

Die GO sieht hierzu im § 95 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 die Möglichkeit vor, dass die Steuersätze (Hebesätze) auch in einer anderen Satzung, also nicht zwingend die Haushaltssatzung, festgesetzt werden können. Daher wurde eine Hebesatzsatzung erlassen.

 

Ein weiterer Grund für diese Hebesatzsatzung war die vom Land erlassene Richtlinie zum Kommunalen Bedarfsfonds. Gemäß dieser Richtlinie müssen Kommunen, die einen Antrag auf Gewährung von Fehlbetragszuweisung stellen, bereits in dem Haushaltsjahr, in dem die Antragstellung erfolgt, die vorgegebenen Hebesätze erfüllen.

 

Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein entsprechender Antrag nicht berücksichtigt werden, da die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

 

Gemäß der Richtlinie zum Kommunalen Bedarfsfonds waren zum 01.01.2015 die Hebesätze für die

1. Grundsteuer A von 360 auf 370,

2. Grundsteuer B von 380 auf 390 sowie

3. Gewerbesteuer von 360 auf 370

zu erhöhen.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 15.02.2016 wurde nunmehr im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2016 die Empfehlung für die Stadtvertretung ausgesprochen, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wieder auf das vorherige Niveau zu senken sind.

 

Dies bedeutet dann, dass die Hebesätze für die

1. Grundsteuer A von 370 auf 360,

2. Grundsteuer B von 390 auf 380 sowie

3. Gewerbesteuer von 370 auf 360

zu reduzieren sind.

 

Hinsichtlich der Auswirkungen, die aufgrund der Absenkung der Hebesätze resultieren, wird auf die umfängliche Drucksache /2015/048 (Anlage 2) verwiesen.

 

Sollte in der Zukunft wieder ein Jahresfehlbetrag entstehen, ist dabei zu berücksichtigen, dass dann im Jahr der Antragsstellung die Hebesätze vom 01.01.2015 wieder in Kraft getreten sein müssen. Es ist dann aber auch davon auszugehen, dass die bis dahin nicht erzielten Steuermehreinnahmen bei der Gewährung einer Fehlbetragszuweisung auf den vorhandenen Fehlbetrag angerechnet werden.

 

Nicht zu vergessen ist die Thematik der Sonderbedarfszuweisungen. Hierzu wird auf die Drucksache /2014/101-1 verwiesen (Anlage 3).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung der Bekanntmachung der Satzungsänderung erfolgt aus den Geschäftsausgaben. Die erneute Zustellung der Steuerbescheide wird ca. mit 6.000,00 € zu finanzieren sein.

 

Die Anpassung der Hebesätze führen zu Mindereinnahmen in folgender Höhe:

 

Grundsteuer A

=

200,00 €

Grundsteuer B

=

40.700,00 €

Gewerbesteuer

=

73.100,00 €

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1.              4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewebesteuer der Stadt Glückstadt (Hebesatzsatzung)

Anlage 2.              Drucksache /2015/048

Anlage 3.              Drucksache /2014/101-2

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Glückstadt (Hebesatzsatzung) (891 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Drucksache /2015/048 (3032 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Drucksache /2014/101-2 (587 KB)