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Vorlage - /2016/012  

Betreff: Nachwahl eines Mitglieds und einer/s Vorsitzenden des Bauausschusses sowie eines Mitglieds des Sozialausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
10.03.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird

 

Frau Birgit Steup als Mitglied und zur Vorsitzenden des Bauausschusses

 

und

 

Frau Christine von Bargen als Mitglied in den Sozialausschuss

 

gewählt.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Herr Dr. Sven Wiegmann, parteiloses Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, ist von seinem Amt als bürgerliches Mitglied und als Vorsitzender des Bauausschusses zurückgetreten.

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird Frau Birgit Steup, bisheriges stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss, als Nachfolgerin benannt. Das freiwerdende Mandat als stellv. Mitglied im Ausschuss wird aufgrund der bestehenden Poolregelung von der Fraktion nicht neu besetzt.

Mit der Wahl in den Bauausschuss tritt Frau Steup als Mitglied im Sozialausschuss zurück.

 

Zuständig für die Wahl der Mitglieder und Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse ist gemäß § 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 46 GO die Stadtvertretung.

 

Alle Nachwahlen sind grundsätzlich im Meiststimmenverfahren nach § 40 Absatz 3 GO möglich. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltungen und nein-Stimmen haben keinen Stimmwert.

 

Die Anwendung des Meiststimmenverfahrens setzt voraus, dass respektiert wird, dass durch die Nachwahlen keine Veränderung der Stärkeverhältnisse im Ausschuss eintreten sollen. Jede Fraktion kann daher ggf. verlanden, dass alle Stellen im Verhältniswahlverfahren nach § 40 Abs. 4 GO besetzt werden. Die Regelung gilt für sämtliche Ausschussmitglieder, also auch für die Nachwahl bürgerlicher Mitglieder.

 

Für die Mitgliedschaft im Sozialausschuss regelt die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt, dass der Ausschuss jeweils aus neun Mitgliedern besteht, davon höchstens vier bürgerlichen Mitgliedern nach § 46 Abs. 3 GO.

Im Sozialausschuss sind derzeit sechs Stadtvertreter und Stadtvertreterinnen sowie drei bürgerliche Mitglieder vertreten, so dass ein neu zu wählendes Mitglied nicht zwangsläufig der Stadtvertretung angehören muss.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen