Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - /2016/009  

Betreff: Aufnahme von Flüchtlingen in der Stadt Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
15.02.2016 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
09.05.2016 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Glückstadt hält an dem solidarischen Verfahren zur Aufnahme von Flüchtlingen im Kreis Steinburg fest.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Ich nehme Bezug auf die umfängliche Diskussion in der Sitzung des Hauptausschusses am 11. Januar 2016.

 

Ich habe aufgrund der aufgeworfenen Fragen den Kreis Steinburg als Rechtsaufsicht um Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob  die Flüchtlinge im Marineviertel in Glückstadt auf die Kreiszuweisungsquote anzurechnen sind.

 

Landrat Wendt hat mit Schreiben vom 20.01.2016 ausführlich zu dieser Frage Stellung genommen, dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass zurzeit noch nach den gültigen rechtlichen Bestimmungen eine entsprechende Anrechnung theoretisch möglich ist. Allerdings weist er darauf hin, dass im Sinne der Menschen und zur Vermeidung der Überforderung einzelner Kommunen bisher einvernehmlich auf eine entsprechende Anrechnung verzichtet worden ist. Die geplante Änderung der Ausländeraufnahmeverordnung wird sowieso zukünftig eine entsprechende Anrechnung nicht mehr vorsehen.

 

Ergänzend zu den Ausführungen des Schreibens weise ich darauf hin, dass in Glückstadt erst seit dem 30. November 2015 Gäste im Marineviertel sind. In Kellinghusen sowie in Itzehoe sind zeitweise deutlich mehr und früher Menschen in den entsprechenden Einrichtungen aufgenommen worden, trotzdem haben diese Kommunen bisher darauf verzichtet, auf eine Anrechnung der Menschen in den Einrichtungen auf die Quote zu bestehen. Wäre eine solche durchaus nachvollziehbare Forderung durchgesetzt worden, wäre natürlich die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge in den Monaten Oktober und November für die Stadt Glückstadt noch deutlich höher geworden, da erst am 30. November die Einrichtung hier eröffnet worden ist.

 

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die angesprochene bisher praktizierte Solidarität auf die Vergangenheit bezogen in Summe die Stadt Glückstadt relativ wenig belastet hat.

 

Insbesondere unter Bezugnahme der in der Anlage dargestellten humanitären Gründe schlägt die Stadtverwaltung Glückstadt vor, an dem bisher gewählten solidarischen Verfahren festzuhalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von der zukünftigen Flüchtlingssituation

 


Anlagenverzeichnis:

Aufnahme von Flüchtlingen Stellungnahme Kreis Steinburg

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufnahme von Fluechtlingen Stellungnahme Kreis Steinburg (1791 KB)