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Vorlage - /2016/002  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2015
Zeitraum 01.10.2015 bis 31.12.2015
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
15.02.2016 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
10.03.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Zweck der Mitteilung ist es, über die gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2015 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2015 enthält folgende Regelung: „Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 91 d Gemeindeordnung erteilen kann, bis zu 10.000 EUR als erteilt. Der Bürgermeister ist in diesen Fällen verpflichtet, mindestens vierteljährlich über diese geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.“

 


Anlagenverzeichnis:

Liste der gemäß § 3 der Haushaltssatzung 2015 der Stadt Glückstadt bereits durch den Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.10.2015 bis 31.12.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste der gemäß § 3 der Haushaltssatzung 2015 der Stadt Glückstadt bereits durch den Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.10.2015 bis 31.12.2015 (25 KB)