Vorlage - /2016/002
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Sach- und Problemdarstellung:
Zweck der Mitteilung ist es, über die gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2015 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
§ 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2015 enthält folgende Regelung: „Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 91 d Gemeindeordnung erteilen kann, bis zu 10.000 EUR als erteilt. Der Bürgermeister ist in diesen Fällen verpflichtet, mindestens vierteljährlich über diese geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.“
Anlagenverzeichnis:
Liste der gemäß § 3 der Haushaltssatzung 2015 der Stadt Glückstadt bereits durch den Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.10.2015 bis 31.12.2015