Vorlage - /2015/158
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Beschlussvorschlag:
Die Förderrichtlinie für den Verfügungsfonds im Fördergebiet Glückstadt-Nord des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ wird in der sich aus der Anlage zur Niederschrift ergebenden Fassung beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
In einer Broschüre des Bundesbauministeriums aus dem Jahre 2012 mit dem Titel „Verfügungsfonds in der Städtebauförderung“ heißt es:
„Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung (teil)finanzierte Budgets, die in einem Fördergebiet bereitgestellt werden, um die Akteure (Bewohnerschaft, Gewerbetreibende, Vereine etc.) in den Gebieten zur Durchführung eigener Projekte und Maßnahmen anzuregen. Insofern kann man sie als ein Instrument zur Engagementförderung und zur Förderung einer stadtteilbezogenen Selbstverantwortung beschreiben. (…)
Entscheidend zum Verständnis ist, dass die Verfügungsfonds projektbezogenes Engagement von unten (z.B. aus der Bürgerschaft oder stadtteilbasierten Akteurslandschaft) mobilisieren und nicht von oben (z.B. aus Förderrichtlinien) vorgegebene Erwartungen bedienen.“
Für den Stadtteil Glückstadt-Nord, Fördergebiet im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“, ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds vorgesehen. Nach den Städtebauförderungsrichtlinien 2015 des Landes Schleswig-Holstein können für einen Verfügungsfond Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden, wenn u.a.
„ein lokales Gremium, welches überwiegend mit unmittelbar von der städtebaulichen Gesamtmaßnahme betroffenen Personen besetzt ist, über die Verwendung der Mittel entscheidet,
die Gemeinde eigene verbindliche Grundsätze für die Umsetzung des Fonds entwickelt und nach Abstimmung mit dem MIB [das ist das Innenministerium] beschließt,
die Mittel für kleinteilige Maßnahmen verwendet werden, die über keine andere Förderung unterstützt werden können.“
Das heißt, es muss ein Beirat gegründet werden (siehe Drucksache 2015/157) und es sind Förderrichtlinien für den Verfügungsfonds zu erlassen. Hierfür hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement einen Entwurf erarbeitet (siehe Anlage). Dabei war es Ziel, die Regelungen praxisnah zu gestalten und sie leicht verständlich zu formulieren.
Mittel aus dem Verfügungsfonds können erst eingesetzt werden, wenn von der Stadtvertretung Beschlüsse über das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und über das Fördergebiet gefasst wurden und die Zustimmung des Innenministeriums vorliegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es sollen jährlich 20.000 € im Verfügungsfonds bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über Städtebauförderungsmittel, das heißt, die Stadt ist mit einem Drittel an den Kosten beteiligt. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan 2016 eingestellt.
Anlagenverzeichnis:
Richtlinie Verfügungsfonds
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1 | Richtlinie Verfügungsfonds (922 KB) |