Vorlage - /2015/153
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Sach- und Problemdarstellung:
Zweck der Mitteilung ist die Information der Mandatsträger und der Mandatsträgerinnen über eine Änderung der Entschädigungsverordnung des Landes.
Durch Verordnung vom 12. Oktober 2015 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schl.-Holst. S. 366) wurde die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) geändert. Danach werden die Höchstsätze von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern gegenüber der letzten Änderung in 2010 zum 01.01.2016 um einen errechneten Preisindex von 7,7 % erhöht.
Grundlage der Erhöhung ist § 135 Abs. 1 Nr. 5 der Gemeindeordnung (GO).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Glückstadt sieht mit der Neufassung vom 04.06.2012 für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder Zahlungen nach den Höchstsätzen der Landesverordnung vor; hier 90% des jeweiligen Höchstsatzes.
Die Entschädigungsätze nach der Landesverordnung und die sich daraus ergebenden Veränderungen nach der zurzeit geltenden Entschädigungssatzung der Stadt Glückstadt sind in einer Synopse dargestellt (sh. Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehrausgaben in Höhe von ca. 7.700,00 € sind im Haushalt 2016 berücksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
Synopse über Entschädigungssätze ab 01.01.2016
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Anlagen: | |||||
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1 | Synopse über Entschädigungssätze ab 01.01.2016 (914 KB) |