Vorlage - /2013/052
|
|
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Zweck der Mitteilung ist es, über die gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2012 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
§ 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2012 enthält folgende Regelung: „Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, bis zu EUR 10.000 als erteilt.
Der Bürgermeister ist in diesen Fällen verpflichtet, mindestens vierteljährlich über diese geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.“
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
Liste der gemäß § 3 der Haushaltssatzung 2012 der Stadt Glückstadt bereits durch den Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.03.2013