Vorlage - /2015/034
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 28. Februar 2015 erfolgten Wahl des Hauptbrandmeisters Sven Ferk zum stellvertretenden Wehrführer zu.
Sach- und Problemdarstellung:
1. Zuständigkeit
Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.H. S. 200) in der zurzeit geltenden Fassung bedarf die Wahl der Gemeindewehrführung nach Vorbereitung im Bauausschuss gem. § 13 Abs. 2 d der Hauptsatzung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.
2. Sachdarstellung
Nach § 11 BrSchG wählen die aktiven Mitglieder einer Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren den stellvertretenden Wehrführer. Der jetzige Funktionsinhaber Sven Ferk hat mit Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Glückstadt vom 31.Dezember 2014 mitgeteilt, dass er sich erneut bereit erklärt, für die Wahl zum stellvertretender Wehrführer zur Verfügung zu stellen.
Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt am 28. Februar 2015 ist der Hauptbrandmeister Sven Ferk zum neuen stellvertretenden Wehrführer gewählt worden. Sven Ferk wäre jetzt nach Zustimmung des Trägers für sechs Jahre zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl vom 28. Februar 2015.
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Anlagen: | |||||
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1 | Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl vom 28. Februar 2015 (912 KB) |