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Vorlage - /2014/110-1  

Betreff: Vergnügungssteuersatzung;
hier: Einwand gegen die Erhöhung der Vergnügungssteuer
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2014/110
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
29.01.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zurückgestellt   
28.04.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss
09.03.2015 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

Mit der Drucksache /2014/110 hat bereits der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 27.10.2014 der Stadtvertretung empfohlen, dass die Vergnügungssteuer von 12 auf insgesamt 14 Prozentpunkte angehoben wird.

 

Zwischenzeitlich hat nunmehr eine Spielgerätebetreiberin mit dem Automaten-Verband-Schleswig-Holstein erhebliche Bedenken gegen die v.g. Erhöhung vorgetragen (Anlagen 1 und 2).

 

In dem beigefügten Vermerk werden die Bedenken in Bezug auf die "Erdrosselungswirkung" ausnahmslos entkräftet, so dass die Erhöhung der Vergnügungssteuersätze durch die Stadtvertretung beschlossen werden kann.

 

In Bezug auf das In-Kraft-Treten ist anzumerken, dass dies dann erst zum 01.03.2015 erfolgen kann und nicht wie ursprünglich geplant zum 01.01.2015.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 - Schreiben Spielgerätebetreiberin - nicht öffentlich

Anlage 2 - Schreiben Automatenverband - nicht öffentlich

Anlage 3 - Aktenvermerk - nicht öffentlich

Anlage 4 - Spielhallengesetz

Anlage 5 - Urteil des OVG NRW vom 24.07.2014 - 14 A 692/13

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Spielhallengesetz (1880 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Urteil_14_A_692_13 (9398 KB)