Vorlage - /2014/110-1
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Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Mit der Drucksache /2014/110 hat bereits der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 27.10.2014 der Stadtvertretung empfohlen, dass die Vergnügungssteuer von 12 auf insgesamt 14 Prozentpunkte angehoben wird.
Zwischenzeitlich hat nunmehr eine Spielgerätebetreiberin mit dem Automaten-Verband-Schleswig-Holstein erhebliche Bedenken gegen die v.g. Erhöhung vorgetragen (Anlagen 1 und 2).
In dem beigefügten Vermerk werden die Bedenken in Bezug auf die "Erdrosselungswirkung" ausnahmslos entkräftet, so dass die Erhöhung der Vergnügungssteuersätze durch die Stadtvertretung beschlossen werden kann.
In Bezug auf das In-Kraft-Treten ist anzumerken, dass dies dann erst zum 01.03.2015 erfolgen kann und nicht wie ursprünglich geplant zum 01.01.2015.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
Anlage 1 - Schreiben Spielgerätebetreiberin - nicht öffentlich
Anlage 2 - Schreiben Automatenverband - nicht öffentlich
Anlage 3 - Aktenvermerk - nicht öffentlich
Anlage 4 - Spielhallengesetz
Anlage 5 - Urteil des OVG NRW vom 24.07.2014 - 14 A 692/13
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Anlagen: | |||||
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4 | Anlage 4 - Spielhallengesetz (1880 KB) | |||
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5 | Anlage 5 - Urteil_14_A_692_13 (9398 KB) |