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Vorlage - /2014/159  

Betreff: Gebührensatzung über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen in der Stadt Glückstadt (Sondernutzungsgebührensatzung)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:32
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
12.01.2015 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
29.01.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag


Die Gebühren über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen in der Stadt Glückstadt (Sondernutzungsgebühren) bleiben in der bisherigen Höhe bestehen.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

1.

In der Sitzung des Hauptausschusses am 26.06.2014 wurde diskutiert, ggf. die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie zu erhöhen. Leider war es erst jetzt möglich, eine entsprechende DS zu erarbeiten.

 

2.

Die Stadt Glückstadt erhebt folgende Gebühren:

-          5,40 €/m2 und Monat für Gastronomie entlang der Hauswand außerhalb des Marktplatzes und Fußgängerzonenbereich;

-          6,00 €/m2 und Monat für Gastronomie entlang der Hauswand am Markt und Fußgängerzonenbereich;

-          7,00 €/m2 und Monat für Gastronomie auf Außenterrassen in den äußeren Parkbuchten am Markt

 

Zum Vergleich:

 

-          Stadt Itzehoe berechnet 2,56 €/m2 und Monat standortunabhängig, die Mindestgebühr beträgt 15,34 €/Monat.

 

-          In Norderstedt, Wedel und Pinneberg werden ebenfalls standortunabhängige Pauschalgebühren in Höhe von 4,00€/m2, 4,50€/m2 und 6,20 €/m2 erhoben.

 

-          Stadt Elmshorn teilt die Gebührenhöhe in drei Zonen ein: Zone 1 (Fußgängerzone und Innenstadtbereich) beträgt die monatliche Gebühr 10,- €/m2; in Zone 2 werden 7,50  €/m2 und in Zone 3 werden 5,00 €/m2 erhoben. Zusätzlich werden 20,- €/Erlaubnis an Verwaltungsgebühren berechnet.

 

Die Glückstädter Sondernutzungsgebühren bewegen sich danach bereits auf einem hohen Niveau; lediglich in Elmshorn werden höhere Gebühren erhoben.

 

3.

In den Jahren 2011 bis 2013 betrug die Gesamt-Fläche der Außengastronomie ca. 520 m2; 2014 wurde nicht ermittelt, da sie aufgrund von Bauarbeiten nicht repräsentativ gewesen wäre.

 

Bei einer Erhöhung der Glückstädter Sondernutzungsgebühren um 0,50 €/m2 und Monat wären Mehreinnahmen von ca. 1.500,- € p.a. zu erzielen.

Würde eine Erhöhung auf Elmshorner Verhältnisse durchgeführt, könnten ggf. Mehreinnahmen von ca. 5.300,- € erreicht werden. Bei einer dermaßen drastischen Erhöhung könnte ggf. mit einem Rückgang der Außengastronomie bzw. von Flächenreduzierungen ausgegangen werden.

 

4.

Eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren wäre am Hafenkopf nicht möglich, da hier eine Regelung über den Pachtvertrag erfolgt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe vorstehende Ziffer 3.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

Keine Anlagen