Vorlage - /2014/158
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag |
Dem Antrag, bis auf weiteres jeden Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr das Herstellen und den Verkauf von Backwaren am Markt zu genehmigen, wird nicht stattgegeben.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Es wurde der Antrag auf Ausstellung einer Jahres-Sondernutzungserlaubnis gestellt, ab 01.01.2015 jeden Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr vor einem Schaufenster eines Bäckerei-Geschäftes am Markt Quarkbällchen backen und verkaufen zu dürfen. An den Tagen soll die Markise ausgefahren und der Stand ca. einen Meter von der Häuserfassade aufgebaut werden. Eine Einschränkung des Fußweges wird ausgeschlossen. Der Antrag wird damit begründet, dass dies eine neue Attraktion für die Glückstädter Innenstadt werden könnte.
Das Sondernutzungskonzept umfasst nicht die Außen-Herstellung von Waren. Ein Ziel des Sondernutzungskonzeptes ist die Steigerung der Anziehungskraft des Glückstädter Innenstadtbereiches durch eine bewusste und attraktive Gestaltung – siehe hierzu anliegendes Sondernutzungskonzept. Aus Sicht der Verwaltung wird dieses Ziel weder im touristischen, noch im Produkt-Bereich erreicht, so dass eine Jahres-Genehmigung abzulehnen wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Für eine entsprechende Sondernutzung wären Sondernutzungsgebühren zu erheben. Da zu den Zeiten der Backwaren-Herstellung und –Verkauf jedoch ein Tisch inkl. 2 Stühle entfallen, gäbe es keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
Sondernutzungskonzept
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Anlagen: | |||||
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1 | Sondernutzungskonzept (1225 KB) |