Vorlage - SV/2013/005
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Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Steinburg als Satzungsgeber für die Schülerbeförderung im Kreis Steinburg hat in seiner Sitzung am 21.03.2013 Änderungen der Schülerbeförderungssatzung lt. anl. Synopse beschlossen.
Eine wesentliche Änderung ist die Aufhebung der Eigenbeteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung. Dies bedeutet Mindereinnahmen für den Schulverband Glückstadt in Höhe von ca. 5.300 €/Jahr. Dem gegenüber stand aber auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand sowohl in den Sekretariaten als auch in der Schulverbandsverwaltung und Finanzbuchhaltung.
Weiterhin musste der Anspruch auf Schülerbeförderung integrativ beschulter Förderschülerinnen und -schüler in Regelschulen sowie die Beförderung zu Außenstellen, die nach organisatorischen Verbindungen eingerichtet wurden, in die Satzung aufgenommen werden.
Die Regelung, dass bei Nichtinanspruchnahme einer Schülerfahrkarte eine Entschädigung in Höhe von 1/3 der Kosten einer Schülerfahrkarte erstattet wird, wurde in der Vergangenheit schon einmal getroffen und wird nun wieder eingeführt.
Die Änderung der Anlage 1 der Satzung hat auf den Schulverband Glückstadt keine Auswirkungen.
Die Neuregelungen treten mit Beginn des Schuljahres 2013/14 in Kraft.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
Synopse
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Anlagen: | |||||
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1 | Synopse (54 KB) |