Vorlage - /2014/151
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag |
Die Stadtvertretung beschließt, dass die Aufgaben
a) Entscheidung / Beschluss über die Stellenausschreibung der Bürgermeisterstelle,
b) Entscheidung / Beschluss über die Art und Weise der Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber in mindestens einer öffentlichen Versammlung
und
c) Entscheidung / Beschluss über die Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
auf den Hauptausschuss übertragen werden.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Zweck dieser Vorlage ist die Delegation von Aufgaben der Stadtvertretung auf den Hauptausschuss im Hinblick auf die anstehende Bürgermeisterwahl 2015/2016.
Die Wahlzeit des amtierenden Bürgermeisters endet mit Ablauf des 30.04.2016 bei der Stadt Glückstadt. Bedingt dadurch ist über diese Aufgabendelegation zu beraten und zu beschließen.
Zwar ist aufgrund der Änderung der GO eine Stellenausschreibung durch die Verwaltung und die offizielle Vorstellung der Kandidaten nicht mehr zwingend erforderlich, sollte aber aus Vereinfachungs- und Servicegründen weiterhin vorgenommen werden. Unabhängig davon sollte dann auch der Bekanntmachungstext für die Bürgermeisterwahl vom Hauptausschuss beschlossen werden (hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen).
Vor dem Hintergrund, dass dann weiterhin der Hauptausschuss den Ausschreibungs- und Bekanntmachungstext vorbereitet und die Stadtvertretung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 3 GO die Möglichkeit hat, Entscheidungen im Einzelfall durch Beschluss auf den Hauptausschuss zu übertragen, sollte die Entscheidung über den Ausschreibungs- und Bekanntmachungstext auf den Hauptausschuss insgesamt übertragen werden.
Diesbezüglich wird dann auch die Entscheidung/Beschluss über die Art und Weise der Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber in mindestens einer öffentlichen Versammlung auf den Hauptausschuss zu übertragen sein, da diese Vorstellung weiterhin durchgeführt werden sollte.
Des Weiteren sollte dann auch die Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses (§ 12 Abs. 3 GKWO) auf den Hauptausschuss übertragen werden.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund der monatlichen Sitzungen des Hauptausschusses variabler auf evtl. Änderungen eingegangen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
Anlage 1 - Wegfall Stellenausschreibung
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Anlagen: | |||||
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1 | Wegfall Stellenausschreibung (1338 KB) |