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Vorlage - /2014/150  

Betreff: Bürgermeisterwahl 2015/2016;
hier: Wahl einer Wahlleiterin oder eines Wahlleiters
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
29.01.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag


Die Stadtvertretung wählt Frau Angelika Tesch zur Gemeindewahlleiterin für die anstehende Bürgermeisterwahl.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

Die Wahlzeit des Bürgermeisters endet mit Ablauf des 30.04.2016. Für die Wahl der Nachfolgerin / des Nachfolgers ist das Wahlverfahren gem. §§ 57 ff Gemeinde­ordnung (GO) durchzuführen.

 

Bei Ablauf der Wahlzeit ist die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gemäß § 57 a Abs. 2 GO frühestens acht Monate und spätestens einen Monat vor dem Freiwerden der Stelle durchzuführen. Aus diesen Vorschriften ergibt sich somit ein zeitlicher Vorlauf für den Verfahrensbeginn.

 

Der Bürgermeister der Stadt Glückstadt, Herr Gerhard Blasberg, ist nach § 12 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) kraft seines Amtes Wahlleiter. Er hat gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 GKWG das Recht, auf dieses Amt zu verzichten. Von diesem Recht wurde Gebrauch gemacht.

 

Da der Verzichtsfall vorliegt, ist durch die Stadtvertretung gemäß § 12 GKWG eine andere Person zur Gemeindewahlleiterin / zum Gemeindewahlleiter zu wählen. Die die Gemeindewahlleiterin / der Gemeindewahlleiter beruft seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter. Die Amtsdauer der gewählten Wahlleiterin oder des gewählten Wahlleiters und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters endet, wenn die Wahl unanfechtbar geworden ist.

 

Insbesondere wegen des fachlichen und organisatorischen Bezugs zum Wahlgeschehen wird vorgeschlagen, die Leiterin des Fachbereiches Bürgerdienste, Frau Angelika Tesch, zur Gemeindewahlleiterin für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zu wählen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis


Keine Anlagen.