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Vorlage - /2014/149  

Betreff: Stellungnahme der Stadt Glückstadt im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur geplanten Erhöhung der Kreisumlage
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
24.11.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Glückstadt stimmt einer Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozent zum 01.01.2015 nicht zu.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 27.10.2014 hat der Kreis Steinburg das Anhörungsverfahren zur Erhöhung der Kreisumlage eingeleitet.

 

Der Unterzeichner ist bisher davon ausgegangen, dass es noch zu einer einver­nehmlichen Lösung zwischen dem Kreis und dem kreisangehörigen Bereich kommt. Bei einer großen Gesprächsrunde am 04.11.2014 mit Vertretern des Kreistages und der Kreisverwaltung haben sich die Teilnehmer darauf verständigt, nach dieser Sitzung noch im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu einer Lösung zu kommen, dies ist offensichtlich nicht erfolgt. Aus diesem Grunde erfolgt beiliegende Vorlage erst jetzt, obwohl die Anhörungsfrist bereits in der kommenden Woche abläuft, und aus Sicht des Unterzeichners die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig ist.

 

Die Kommunen haben sich sehr umfänglich mit der Angelegenheit befasst, es wird auf die Anlage 1 des Sprechers des Gemeindetages, in der Angelegenheit Kreisum­lage Herrn Kühl, und auf die Anlagen 3 und 4 der leitenden Verwaltungsbeamten Bucher, als Geschäftsführer des Gemeindetages, und Kühl verwiesen, aus denen detailliert die ablehnende Haltung des Gemeindetages und der Stadtverwaltungen abzulesen ist.

 

Es wird nachhaltig kritisiert, dass im Gegensatz zu den Mitgliedern des Kreistages, die sehr gesprächsbereit agiert haben, offensichtlich die Kreisverwaltung nicht bereit ist, sich auf ernsthafte, inhaltliche Diskussionen einzulassen, und schlichtweg auf Formalien besteht. Die Stellungnahme der Kreisverwaltung ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die ablehnende Haltung begründet sich im Wesentlichen wie folgt:

 

  1. Ausschließlich die Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises dürfen über die Kreis­umlage finanziert werden. Ziel der Kreisumlage ist es nicht, staatliche Aufgaben, die sie als untere Landesbehörde wahrnehmen, über die Kreisumlage zu finan­zieren. Aus dem vorliegenden Planwerk ist nicht ansatzweise prüfbar, inwieweit die unzureichende Finanzausstattung des Kreises zur Wahrnehmung der Selbst­verwaltungsaufgaben resultiert.

 

  1. Bereits im Verfahren der Umlageerhöhung muss der Kreis berücksichtigen, inwie­weit der kreisangehörige Bereich leistungsfähig genug ist, eine Kreisumlage­erhöhung zu verkraften. Es ist nicht in einem Halbsatz zu erkennen, ob die Kreis­verwaltung überhaupt die finanzielle Lage des kreisangehörigen Bereiches kennt, geschweige denn, es ist festzustellen, wie weit diese bei der vorgesehenen Kreisumlageerhöhung berücksichtigt worden ist.

 

  1. Die Haushaltsplanung und die Haushaltsentwicklungen bei der Stadt Glückstadt sind Ihnen wohl bekannt. Auch beim Kreis Steinburg ist festzustellen, dass das prognostizierte Haushaltsergebnis wesentlich von dem Ergebnis der Jahres­rechnung nach oben abweicht. Berücksichtigen wir beispielsweise einen Zeitraum von vier Jahren, ist festzuhalten, dass das ermittelte Defizit im Haushaltsplan um circa 400 Prozent über dem Defizit des Jahresergebnisses liegt. Von dem kalku­lierten Defizit bleibt also nur noch ein Betrag von 20 Prozent des Defizites am Jahresende übrig.

 

  1. Wie auch im Haushalt der Stadt Glückstadt werden entsprechende Mittel für die Pensionsrückstellungen veranschlagt, dies ist auch rechtlich geboten. Entschei­dend ist jedoch, dass diese Rückstellungen für eventuell auftretende Forderungen der Pensionäre einzusetzen sind, die aber im Regelfall nicht kassenwirksam werden. Dies hat damit zu tun, dass gleichzeitig über die Versorgungskasse der Kommunen Mittel aus dem Haushalt verwendet werden, um die Pensionen zu finanzieren. Es ist natürlich so, dass die Kommunen der originäre Schuldner sind. Sollten beispielsweise die Zahlungen an die Versorgungskasse nicht mehr erfolgen, diese relativ schnell zahlungsunfähig wäre, trotzdem sind hier Mittel veranschlagt, die in der Regel nicht kassenwirksam werden. Diese nun durch tatsächliche Mittel der Kreisumlage ohne Not zu finanzieren, stellt eine überflüssige Belastung der Haushalte des kreisangehörigen Bereiches dar.

 

  1. Für die Abschreibung gilt Ähnliches, hier ist kritisch anzumerken, dass das An­lagevermögen, was hier zu Lasten des kreisangehörigen Bereiches abge­schrieben wird, von diesen vorher über die Kreisumlage finanziert worden ist.

 

Zählt man alle diese Punkte Defizit senkend zusammen, ergibt sich das Erfordernis nach Erhöhung der Kreisumlage nicht.

 

Abschließend weise ich darauf hin, dass nach Aussage des Gemeindetages alle Ämter ihren Gemeinden vorschlagen werden, die Kreisumlageerhöhung entsprechend abzulehnen, auch die Stadt Itzehoe ist in ihrem Finanzausschuss zu einem negativen Votum gekommen, die Stellungnahme ist als Anlage 5 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die beabsichtigte Erhöhung der Kreisumlage um 2%-Punkte wird sich auf den Haushalt 2015 der Stadt Glückstadt dahingehend auswirken, dass bei der Buchungsstelle 6.1.1.010.537200 insgesamt 204.800,00 € zusätzlich veranschlagt worden sind.

 

Diese Mehrkosten sind bereits im Haushaltsentwurf 2015 berücksichtigt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 - Stellungnahme Gemeindetag, Herr Kühl

Anlage 2 - Stellungnahme Kreis Steinburg

Anlage 3 - Stellungnahme Amt Krempermarsch, Herr Bucher

Anlage 4 - Stellungnahme Amt Horst-Herzhorn, Herr Kühl

Anlage 5 - Stellungnahme Stadt Itzehoe

 

Anlagen 1 bis 5 sind nichtöffentlich!