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Vorlage - /2014/100-1  

Betreff: Kulturhaus "Quasi"
Erneuerung der Beleuchtung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2014/100
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
24.11.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

 

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 41.465,40 € bei der Buchungsstelle 2.8.1.010.0600.785100 wird zugestimmt.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

Wie in der Drucksache 2014/100 mitgeteilt, musste die Beleuchtung im Quasi non possidentes, Am Hafen 46, erneuert werden. Glücklicherweise können hierfür Fördermittel eingesetzt werden aus einem vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein verwalteten Programm für soziokulturelle Zentren. Die Förderquote beträgt 80%. Es ergibt sich folgende Aufteilung der Kosten:

Anteil Förderung:

33.172,32 € brutto

Anteil Stadt:

8.293,08 € brutto

Gesamtsumme laut Abrechnung:

41.465,40 € brutto

Geschätzt worden waren Kosten in Höhe von ca. 44.000 € brutto. Ein Verwendungs­nachweis ist erarbeitet, die Auszahlung der Fördermittel ist beantragt aber noch nicht erfolgt.

 

Auch wenn die Stadt letztendlich nur ca. 8.300 € selbst zahlt, muss doch die gesamte Summe im Haushalt bereitgestellt werden und zwar aufgrund der Förderung im Finanzplan bei der Buchungsstelle 2.8.1.010.0600.785100 (Baumaßnahmen Kultur­haus Palais Am Hafen). Diese hat derzeit einen Ansatz von 0 €. Die Einnahmen werden bei 2.8.1.010/0600.681100 verbucht.

 

Die außerplanmäßige Ausgabe wird gedeckt durch im Jahr 2014 noch nicht benötigte Mittel der Buchungsstelle 5.4.1.010/1083.785200 „Planungs- und Baukosten Straßenraum Schulgang im Zusammenhang mit der Errichtung einer Tagesbe­treuung nach Abriss der ehemaligen Stadtschule“. Von den dort zur Verfügung stehenden 50.000 € werden 41.465,40 € zur Deckung herangezogen.

 

Um die Maßnahme bzw. insbesondere die attraktive Förderung nicht zur gefährden, hat der Bürgermeister eine entsprechende Eilentscheidung getroffen. Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet der Bürgermeister gem. § 65 Abs. 4 GO für die Stadtvertretung und für die Ausschüsse an (Eilentscheidungs­recht). Von einer Eilentscheidung kann u.a. Gebrauch gemacht werden, wenn die Interessen der Stadt ohne sofortiges Tätigwerden ernstlich gefährdet werden. Die Erneuerung der Beleuchtung später auszuführen hätte zum einen bedeutet, dass eine weitere Ausstellung des Pächters ohne stationäre Beleuchtung, sondern mit Baustellenstrahlern hätte stattfinden müssen und dass ggf. das Ende der Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises nicht hätte eingehalten werden können und damit die Förderung insgesamt in Gefahr gewesen wäre.

 

Die bei der Buchungsstelle 5.4.1.010/1083.785100 verbleibenden 8.534,60 € werden nach 2015 übertragen. Die entstandene Lücke in Höhe von 41.465,40 € soll durch die Veränderungsliste zum Haushalt 2015 wieder geschlossen werden. So wird sichergestellt, dass für die „Planungs- und Baukosten Straßenraum Schulgang im Zusammenhang mit der Errichtung einer Tagesbetreuung nach Abriss der ehe­maligen Stadtschule“ wie mit dem Haushalt 2014 beschlossen, 50.000 € bereit stehen.

 

Die bei der Buchungsstelle 2.8.1.010.521100 (Bauunterhaltung im Ergebnisplan) im Nachtragshaushalt 2014 zusätzlich zur Verfügung gestellten 17.000 € werden für die Erneuerung der Beleuchtung im Quasi nicht benötigt und gehen zum Ende des Haushaltsjahres zurück. Im Ergebnis ergibt sich damit eine Einsparung von Haus­haltsmitteln.

 

Der Nutzer ist mit der neuen Beleuchtung im Quasi sehr zufrieden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.       

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

Keine Anlagen.