Vorlage - /2014/140
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag |
Die 6. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003 wird in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Die Gemeindeordnung wurde seit ihrer Novellierung vom 22. März 2012 (Gesetz zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften) mehrmals geändert und angepasst. Ein Teil dieser verschiedenen Änderungen der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften haben Einfluss auf die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
Bisher musste die Stadtvertretung über jede Annahme von Spenden, auch Sachspenden, beschließen bzw. ihre Zustimmung erteilen. Durch die Änderung des § 76 Gemeindeordnung (GO) wurde diese Regelung aufgehoben und mit dem Beschluss der Stadtvertretung am 25.04.2013 (Drucksache /2013/009) umgesetzt. Die Entscheidung wurde innerhalb festgelegter Wertgrenzen auf den Bürgermeister und den Hauptausschuss übertragen. Die §§ 8 und 11 der Hauptsatzung sind daher entsprechend geändert.
Veröffentlichungen
Gleichzeitig wird mit der 6. Nachtragssatzung die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt an das aktuelle Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände gemäß Runderlass des Innenministeriums vom 27. Mai 2013 – IV 311/IV 313 – 160.111.1-, veröffentlicht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2013, Ausgabe Nr. 22/23 vom 03. Juni 2013, angepasst. Die Anpassung betrifft den § 2 der Hauptsatzung – Veröffentlichungen.
Gleichstellungsbeauftragte
In § 16 der Hauptsatzung war bisher geregelt, dass die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig ist. Mit Beschluss der Stadtvertretung vom TT.MM.JJJJ ist die Stelle zukünftig hauptamtlich zu besetzen (Drucksache /2014/090).
Die weiteren Änderungen sind überwiegend redaktionell bzw. sind zur Klarstellung angepasst worden.
Die Veränderungen sind in der anliegenden Synopse zusammengefasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Die mit der 6. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung vorzunehmenden Änderungen haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
- Synopse zur Änderung der Hauptsatzung
- Entwurf der 6. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt
- Protokollauszug zur Drucksache /2013/009
- Drucksache /2014/090