Vorlage - /2014/131
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag |
Für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird gem. § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Glückstadt (Erschließungsbeitragssatzung) ein Abschnitt für die Tilsiter Straße im Bereich des Bebauungsplanes 2.55 „Am Leuchtturm“ gebildet.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Der Gesetzgeber stellt für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen grundsätzlich auf die Erschließungs-Anlage in ihrem gesamten Umfang ab, d.h. auf die jeweilige Anbaustraße in ihrer gesamten Länge. Gem. § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V. mit § 3 Erschließungsbeitragssatzung ist es möglich, den Erschließungsaufwand auch für „bestimmte Abschnitte“ zu ermitteln. Abschnitte in diesem Sinne sind räumliche Teilstücke von Erschließungsanlagen, die bereits angelegt sind.
Um den Abschnitt der Tilsiter Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2.55 „Am Leuchtturm“ abrechnen zu können, ist für die Tilsiter Straße innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes ein Abschnitt zu bilden – siehe Anlage. Das Bauprogramm wurde für diesen Bereich bereits mit Drucksache 2014/026 genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Erhebung bzw. zur Ablösung der Erschließungsbeiträge ist ein Abschnitt einzurichten.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
Anlage: Abschnitt Tilsiter Straße
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1 | Abschnitt Tilsiter Straße (516 KB) |