Vorlage - /2014/129
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag |
Auf der Docke wird nördlich der Veranstaltungs- und Spielflächen ein Wohnmobilstellplatz mit Entsorgungsstation eingerichtet. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Es ist ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf der Docke zu fassen, um ggf. die weiteren Schritte in Angriff nehmen zu können. Einzelheiten bzw. Details werden in weiteren Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
1.
Die Verwaltung wurde in 2012 um eine rechtliche Prüfung gebeten, ob auf einem ca. 5.000 m2 großem Teilstück des nördlichen Geländes der Docke ein aufgeschütteter Wohnmobilplatz mit bis zu 49 Stellplätzen angelegt werden könnte (siehe DS 2012-031). Nach der Mitteilung DS 2013/141 beschloss der Bauausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2013, die Beschlusslage aufzuheben; die Planungen waren einzustellen.
Der mit DS 2014/022 vorgelegte Antrag, die Planungen auf der Docke weiter zu betreiben, lehnte der Bauausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2014 ab.
2.
Die Stadt hat vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) im Glückstädter Außenhafen einen Grundstücksstreifen gepachtet, auf dem 15 Wohnmobilparkplätze untergebracht sind, d.h. Wohnmobilisten dürfen zur Wiederherstellung ihrer Fahrtüchtigkeit eine Nacht dort stehen. Nach der Parkgebührenverordnung wird eine Parkgebühr von 5,- € erhoben.
Eine Entleerung des Gebühren-Behältnisses findet seit Oktober 2011 statt. Seit Oktober 2011 bis heute parkten insgesamt 6.617 Wohnmobile am Glückstädter Außenhafen, davon 974 ausländische Besucher – siehe Anlage 1. Insgesamt wurde ein Betrag von 33.647,- € eingenommen, d.h. 11.215,- €/jährlich im Schnitt.
Der Bedarf an einem Wohnmobilparkplatz ist gegeben.
2a.
Auf der Docke ist zwar nicht der direkte Blick auf die Elbe gegeben. Dies ist aber auch in Brokdorf kein Problem für die Stellplatznutzer. Es gibt eine Treppe zum Deich. Auch diese Möglichkeit – das Anlegen einer Treppe vom Wohnmobilstellplatz auf den Deich – wäre nach dem Grundsatzbeschluss weiter zu prüfen und Verhandlungen mit dem LKN aufzunehmen.
2b.
Zu den Matjeswochen 2014 wurde die Docke für das Wohnmobil-Parken freigegeben. Im Schnitt standen an den Tagen ca. 40 Wohnmobile auf dem Platz. Positiv ist in dem Zeitraum aufgefallen, dass es nicht in dem Maße wie sonst zu Vandalismus gekommen ist. Es gab eine „soziale Kontrolle“.
Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass die Docke von Jugendlichen, die zum Vandalismus neigen, angenommen wird. Der Kommunale Service hat in nicht unerheblichem Umfange die Flächen von Scherben und anderen Dingen zu reinigen. Die Verwaltung erhofft sich bei Anlegung eines Wohnmobilstellplatzes einen positiven Effekt.
2c.
Der LKN signalisierte bereits, dass er, sobald ein Wohnmobilstellplatz auf der Docke errichtet wäre, keine Genehmigung für den Wohnmobilparkplatz an der Außenmole mehr erteilen würde; er sieht weiterhin die vorhandenen Parkplätze als Provisorium an. Dies wäre als Negativum bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Entsprechende Gespräche würden zwar mit dem LKN aufgenommen, das Ergebnis ist jedoch nicht absehbar.
3.
Das öffentliche WC (öWC) auf der Docke wird nach Aussagen der Reinigungskräfte bereits von den an der Außenmole stehenden Wohnmobilisten als kostenfreies Waschhäuschen angenommen.
Sollte auf der Docke ein Wohnmobilstellplatz eingerichtet werden – aber auch unabhängig von dieser Beschlussfassung -, würde die Verwaltung in 2015 verschiedenste Modelle zur Beschlussfassung vorlegen, um die Wohnmobilisten an der Unterhaltung des öWC zu beteiligen.
4.
Erst nach Beschlussfassung über den Grundsatzbeschluss sollen Gespräche mit dem Ziel aufgenommen werden, den Betrieb des Wohnmobilstellplatzes ggf. auf einen Dritten zu verlagern.
5.
Bei Abwägung aller Aspekte sollte das Gelände nördlich der Veranstaltungs- und Spielfläche für einen Wohnmobilstellplatz mit Entsorgungsstation vorgesehen und die bauleitplanerischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes wird im Haushalt 2015 für die Kostenstelle 5.7.5.020/0610.785200 ein Betrag von 40.000,- € eingeworben.
Die Planung für eine Entsorgungsstation auf dem P+R-Parkplatz Pentzstraße wurde bis zur Konkretisierung der Planung für einen Wohnmobilstellplatz auf der Docke zurück gestellt. Es steht unter Kostenstelle 5.4.6.030/0610.785200 ein Haushaltsrest in Höhe von 23.000,- € zur Verfügung.
Die für die Bauleitplanung erforderliche schalltechnische Stellungnahme wurde bereits für eine mögliche B-Planänderung mit Aufschüttung beauftragt und liegt vor. Die weiteren Kosten für die B-Planänderung als auch für die Bauleitung können ebenfalls über einen Haushaltsrest in Höhe von 19.960,95 € gedeckt werden.
Für die Benutzung der Entsorgungsstation sind Benutzungsgebühren zu erheben. Eine entsprechende Gebührensatzung ist noch zu erarbeiten.
Anlagenverzeichnis:
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Anlage: Statistik
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