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Vorlage - /2014/128  

Betreff: Kindertagesstätten
Betreuung von Flüchtlingskindern
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
11.11.2014 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss
24.11.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
18.12.2014 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag


Der Sozialausschuss empfiehlt

  • der Einrichtung einer zusätzlichen Nachmittagsbetreuung in der Kita Elbbande der Familienbildungsstätte, beginnend ab 01.01.2015, zuzustimmen und
  • zur Finanzierung dieser Maßnahme im Haushalt 2015 beim Produktkonto 3.6.5.010.531859 „Zuschuss Kita Elbbande“ zusätzlich einen Betrag von 18.300 € bereitzustellen.


 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

Alle Kinder, die mit ihren Familien der Stadt Glückstadt zugewiesen sind, haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Die Anzahl der nach Glückstadt zugewiesenen Flüchtlingskinder im Kita-Alter beträgt aktuell 12 Kinder, davon jeweils 6 Kinder U 3 und Ü 3. Von den Ü 3-Kindern haben 2 Kinder einen Platz in einer Kiga-Gruppe, so dass im Ü 3-Bereich aktuell 4 Plätze fehlen. Im U 3 Bereich steht ein Kind auf der Warteliste. Die weitere Zuweisung von Kindern im Kita-Alter ist derzeit nicht absehbar, wird aber voraussichtlich weiter zunehmen. Es ist somit erforderlich, weitere Platzkapazitäten für diese Kinder zu schaffen.

 

Viele dieser Kinder (und ihre Eltern) sprechen i.d.R. kein Deutsch und sind oftmals wegen ihrer Situation im Heimatland und den Fluchterfahrungen traumatisiert. Die Fachkräfte, die bereits mit Flüchtlingskindern in Gruppen gearbeitet haben, haben deutlich gemacht, dass die meisten Kinder eine individuelle Betreuung benötigen, um eine (angst-) freie Integration in den Kita-Alltag erlernen zu können. Die Integration in die Kita-Gruppen erfordert einen erhöhten Betreuungsaufwand und ist daher nur in kleineren Gruppen umzusetzen.

 

Eine Erweiterung der Platzkapazitäten im Vormittagsbereich ist nicht möglich. Die FBS hat daher beantragt, in der Kita-Elbbande eine Nachmittagsbetreuung vorerst mit einer fest angestellten Tagespflegeperson einzurichten. Eine Tagesmutter kann bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Damit ist ein Fachkraft-Kind-Schlüssel erreicht, der die individuelle Betreuung dieser Kinder sicherstellen kann.

 

Folgende Ansatzpunkte sollen dabei verfolgt werden:

  • die Kinder werden langsam an den Betreuungs- und Kita- Alltag herangeführt
  • sie lernen angstfrei hier zu leben und Angebote anzunehmen
  • sie erlenen die deutsche Sprache
  • sie haben eine soziale Teilhabe und können Kontakte knüpfen
  • insbesondere für die fünfjährigen Kinder kann eine Vorbereitung auf die Schule erfolgen

 

Wesentliches Ziel ist es, die Kinder nach einer gewissen Zeit in die regulären Kita-Gruppen aufzunehmen. Eine Kooperation mit allen Kita-Einrichtungen in Glückstadt ist dabei vorgesehen. 

 

Das Angebot sollte vorerst befristet bis zum Ende des Kiga-Jahres 2014/2015 eingeführt werden. In dieser Zeit ist zu überprüfen, ob die mit der Einrichtung dieser Nachmittagsbetreuung verfolgte Zielsetzung erreicht wird und der Platzbedarf ausreichend ist. Zum Kita-Jahr 2015/2016 könnte bei steigendem Bedarf eine weitere Kleingruppe mit einer fest angestellten Tagespflegeperson eingerichtet werden oder aber auch eine altersgemischte Nachmittagsgruppe erforderlich werden.  Der tatsächliche Platzbedarf wird im März / April 2015 zu ermitteln sein.

 

Die Tagespflegeperson soll mit einem Stundenumfang von 20 Stunden bei der FBS als Träger beschäftigt werden. Hinzukommen ca. 4 Stunden Verfügungszeiten für Vor- und Nachbereitung sowie Vertretungsstunden, die im Rahmen der Personalbemessung zu berücksichtigen sind. Hierfür fallen Personalkosten von jährlich ca. 25.000 € an. Gegenzurechnen sind Elternbeiträge (Sozialstaffel) von. 6.720 € (5 Kinder à 112 € x 12 Monate). Sofern diese Nachmittagsbetreuung in den Bedarfsplan des Kreises Steinburg aufgenommen wird, wird sich die Betriebskostenförderung des Landes und Kreises erhöhen. Die Summe ist aktuell nicht bezifferbar, wird aber grob geschätzt auf 2.500 €, so dass ein Zuschussbetrag von ca. 15.800 € / jährlich erforderlich wäre; ohne Betriebskostenförderung von 18.300 €.

 

Sollte die Kita-Elbbande vom Kreis Steinburg als Familienzentrum ausgewählt werden, kann dieses Betreuungsangebot durch weitere Hilfs- und Förderangebote, wie z.B. Elternberatung, Sprachförderung, Vermittlung von psychologischer Betreuung pp., ergänzt werden.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Inbetriebnahme zum 01.01.2015 sind im Haushalt 2015 Aufwendungen von 18.300 € beim Produktkonto  3.6.5.010.531859 zusätzlich zu versanschlagen.


 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis


Antrag der Familienbildungsstätte


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Familienbildungsstätte (239 KB)