Vorlage - /2014/125
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag |
Der Sozialausschuss empfiehlt grundsätzlich
- dem Anbau als Ersatz für 2 wegfallende Regelgruppen an der Kindertagesstätte Nord zuzustimmen und,
- sofern der Bedarf an Integrationsgruppen festgestellt wird und die anteiligen Investitionskosten anerkannt werden, dem An- und Erweiterungsbau gemäß den Planungsunterlagen des Trägers zuzustimmen.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Die ev.-luth. Kindertagesstätte Nord wird derzeit als 4-gruppige Einrichtung mit einer Krippengruppe (10 Plätze), einer Regelgruppe (20 Plätze) und 2 Regelgruppen (je 18 Plätze) geführt. Die 2 Regelgruppen im Untergeschoß entsprechen lt. Feststellungen der Unfallkasse nicht den räumlichen Mindestanforderungen an einen Arbeitsplatz. Die Deckenhöhe beträgt dort nicht die nach Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen 2,50 m. Aus diesem Grunde kann die Heimaufsicht des Kreises Steinburg keine Betriebserlaubnis über den 31.07.2016 hinaus mehr erteilen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass mittelfristig die Aufgabe der beiden Räume im Untergeschoss der Kita-Nord angestrebt worden ist.
Es ist ein Ersatzbau für die bisherigen Regelgruppen im Untergeschoss geplant. Diese beiden Gruppen sind bereits aufgrund der nicht erfüllten Mindestanforderung auf je 18 Kinder begrenzt, also insgesamt 36 Plätze.
Da die Lebenshilfe ihre Pläne, in Glückstadt durch einen Anbau an die Kindertagesstätte Nord Integrationsplätze als Ersatz für die Einrichtung in Borsfleth zu schaffen, nicht mehr umsetzen wird, haben Träger und Verwaltung vereinbart, zu prüfen, inwieweit - und ohne in Konkurrenz zur Lebenshilfe zu treten - der Bedarf an Integrationsgruppen in Glückstadt besteht.
Da Entwurf des Trägers sieht wie folgt aus:
- 1 Elementargruppe für 20 Kinder
- 1 integrative Elementargruppe mit 11 Regel- und 4 Integrationsplätzen
- 1 altersgemischte Integrationsgruppe mit 8 Regel-, 4 Integrations- und 2 Krippenplätzen.
Somit würde sich das Angebot in dieser Einrichtung um 3 Plätze im Elementarbereich, 8 Plätze im integrativen Bereich und 2 Plätzen im Krippenbereich erhöhen.
Mit der Planung wurden das Architektenbüro Roggenkamp und Bley beauftragt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 1.485.852,00 €. Die Planungsunterlagen und Kostenschätzung sind als Anlage beigefügt. Bei der Aufteilung der Investitionskosten erfolgt eine Zuständigkeits- und Kostentrennung zwischen dem Bereich der Kinder ohne Behinderungen (Regelbereich) und dem Bereich der Kinder mit Behinderungen (Integrationsbereich). Die Stadt Glückstadt finanziert somit nur den Regelbereich. Diese Finanzierung erfolgt gemäß den derzeitigen vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt (95%) und Träger (5%). Auswirkung auf den Haushalt 2015 der Stadt hat die Maßnahme nicht. Der Träger wird diese Maßnahme über Kreditaufnahme vorfinanzieren. Die Refinanzierung erfolgt ab 2016 über die Zuschussgewährung an den Träger. Die entsprechenden jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 in die Betriebskosten des Trägers und somit in die Zuschussgewährung der Stadt Glückstadt einfließen.
Die Finanzierung des Integrationsbereiches erfolgt aus Mitteln der Eingliederungshilfe. Die Finanzierung ist zwischen der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise (Kosoz) und dem Träger in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln.
Die Investitionskosten vermindern sich voraussichtlich um Zuschüsse des Kreises Steinburg und – sofern noch Mittel zur Verfügung stehen – um die Bundes- und Landesförderung für neu geschaffene Krippenplätze. Die Beträge können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da noch nicht abschließend bekannt ist, ob und in welchem Umfang ein Bedarf an Integrationsplätzen anerkannt wird.
Zur Klärung dieser Fragen ist ein gemeinsames Gespräch der Beteiligten am 26.11.2014 vereinbart. Ziel ist es, die gemeinsame Richtung und eine zeitliche Schiene zu verabreden.
Bedarfsplanung in Glückstadt
Zur Entwicklung der Kinderzahlen in Glückstadt und Bedarfsplanung wird auf die Drucksache 2014/050 verwiesen. Zur Feststellung, wie viele Kinder mit Rechtsanspruch im Elementarbereich auch tatsächlich eine Kindertagesstätte besuchen könnten, wurde eine Prognose mit unterschiedlichen Betreuungsquoten von 90%, 95% und 100% erstellt.
Bei einer Anzahl von derzeit 256 genehmigten Plätzen im Elementarbereich und einer Gruppengröße von 20 Kinder sowie einer angenommenen niedrigen Betreuungsquote von 90% könnten zum Kindergartenjahr 2016 / 2017 noch 4 Plätze fehlen, bei einer 100% Betreuungsquote bis zu 30 Plätze. Diese würden sich um 10 Plätze verringern, wenn die I-Kinder die Integrationsgruppen besuchen würden. Demgegenüber steht aber auch die ungewisse Entwicklung des Bedarfes an Ganztagsplätzen. Im u3 Bereich kann grundsätzlich allen Kindern ein bedarfsgerechter Platz in einer Einrichtung oder Kindertagespflege angeboten werden. Ein zusätzlicher Bedarf von 2 Krippenplätzen könnte eintreten, ist jedoch nicht präzise planbar.
Bedarf an Integrationsplätzen
Zur Einschätzung des Bedarfes an Integrationsplätzen wurde vom Kreis folgendes mitgeteilt:
„Derzeit laufen in Glückstadt 5 Einzel-I-Maßnahmen, davon 2 in Glückstadt Nord. Die übrigen drei Einzel-I-Maßnahmen laufen in zwei weiteren Kita`s in Glückstadt. Diese insgesamt 5 Einzel-I-Maßnahmen könnten Kinder für eine I-Gruppe sein, sofern die Eltern damit einverstanden wären. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Eltern auch eine freie Kita-Wahl haben.
Die übrigen 6 weiteren Kinder in Glückstadt erhalten ambulante Förderungen in kleineren heilpädagogischen Maßnahmen und wären nicht automatisch „Kandidaten“ für eine I-Gruppe, da der heilpädagogische Bedarf nicht so hoch ist.
Außerdem werden im Kindergarten der Lebenshilfe in Borsfleth derzeit 13 Kinder in heilpädagogischen Kleingruppen betreut, die auch einen entsprechenden Kleingruppenbedarf haben und nur zum Teil (derzeit 6 Kinder) aus Glückstadt kommen. Wie die Situation im Jahre 2016 aussehen wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.“
Derzeit ist von dem Architekten zu Vergleichszwecken noch eine Kostenschätzung für den Anbau / Ersatzbau von 2 Regelgruppen in Vorbereitung. Geplant ist, diese spätestens in der Sitzung des Sozialausschusses vorzulegen. Der Architekt wird in der Sitzung für ergänzende Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkung auf den Haushalt 2015 der Stadt hat die Maßnahme nicht. Ab 2016 wird sich der Zuschuss erhöhen, da die Betriebskosten für diese Einrichtung durch die Berücksichtigung von Zins- und Tilgungsleistungen im Kita-Haushalt ansteigen werden. Diese Beträge sind noch nicht bezifferbar.
Die laufenden Betriebskosten werden sich durch den Anbau aber auch ein Mehr an Heiz- und Stromkosten und ggf. durch veränderte Personalschlüssel erhöhen. Auch diese Kosten sind erst bezifferbar, wenn feststeht, welche Gruppen tatsächlich angebaut werden.
Die Verwaltung geht davon aus, zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung am 18.12.2014 detailliertere Angaben machen zu können.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
- Planungsunterlagen und Kostenschätzung
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1 | Planungsunterlagen und Kostenschätzung (1314 KB) |