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Vorlage - SV/2014/013  

Betreff: Jahresabschluss per 31.12.2012 des Schulverbandes Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
19.03.2015 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

 

Die Verbandsversammlung beschließt:

-          den Schlussbericht zum Jahresabschluss per 31.12.2012 des Schulverbandes Glückstadt

-          den Jahresabschluss des Schulverbandes Glückstadt per 31.12.2012 mit einem Jahresergebnis von + 114.806,64 EUR (Jahresüberschuss)

-          die Festsetzung der Bilanzsumme des Schulverbandes Glückstadt in der Schlussbilanz per 31.12.2012 in Aktiva und Passiva mit 13.450.237,77 EUR

-          den Jahresüberschuss des Jahres 2012 in einer Gesamthöhe von 114.806,64 EUR wie folgt der Ergebnisrücklage bzw. Allgemeinen Rücklage zuzuführen:

-          mit einem Teilbetrag von 37.343,03 EUR der Ergebnisrücklage

-          mit einem Teilbetrag von 77.463,61 EUR der Allgemeinen Rücklage.

 

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

Der Schulverband Glückstadt hat zum 1.1.2010 seine Haushaltswirtschaft von der kameralen Buchführung auf die doppische Buchführung umgestellt. Nunmehr liegt der dritte doppische Jahresabschluss vor.

 

Nach § 56 SchulG in Verbindung mit § 14 GkZ gelten die Bestimmungen des Gemeinderechts entsprechend. Gemäß § 95 m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsäch­lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dieses war, wie bei allen Gemeinden, die auf die doppische Buchführung umgestellt haben, wegen diverser Umstellungsprobleme und der aufwändigen Vermögenserfassung und –be­wertung nicht zeitgerecht möglich.

 

Nach § 95 n Abs. 1 GO in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Ziffer 3 GkZ prüft die Verbandsversammlung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unter­lagen dahin, ob

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Die Bemerkungen sind in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

 

Die Verbandsversammlung beschließt über den Jahresabschluss und über die Ver­wendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Auch dieser Zeitpunkt war aufgrund der Umstellungsschwierigkeiten und aufwändigen Vermögenserfassung und -bewertung nicht zu halten.

Die Erläuterungen zum Jahresabschluss per 31.12.2012 ergeben sich aus dem Lagebericht, der dieser Drucksache als Anlage beigefügt ist.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Aus­gleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnis­rücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 25 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Es ist somit ein Teilbetrag von 37.343,03 EUR des Jahresüberschusses von insgesamt 114.806,64 EUR der Ergebnisrücklage zuzu­führen, die damit die Höhe von 25 % der Allgemeinen Rücklage erreicht. Der rest­liche Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 77.463,61 EUR ist der Allge­meinen Rücklage zuzuführen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

  1. Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung des Schulverbandes Glückstadt per 31.12.2012
  2. Schlussbilanz des Schulverbandes Glückstadt per 31.12.2012
  3. Lagebericht des Schulverbandes Glückstadt zum Jahresabschluss 2012
  4. Anhang des Schulverbandes Glückstadt zum Jahresabschluss 2012


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung des Schulverbandes Glückstadt per 31.12.2012 (60 KB)      
Anlage 2 2 Schlussbilanz des Schulverbandes Glückstadt per 31.12.2012 (29 KB)      
Anlage 3 3 Lagebericht des Schulverbandes Glückstadt zum Jahresabschluss 2012 (483 KB)      
Anlage 4 4 Anhang des Schulverbandes Glückstadt zum Jahresabschluss 2012 (2539 KB)