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Vorlage - /2014/122  

Betreff: Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg
Öffentlich-rechtliche Verträge
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
11.11.2014 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss
24.11.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
18.12.2014 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag


Der Sozialausschuss empfiehlt,

 

  1. den beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Kostenbeteiligung der Wohnortgemeinden des Kreises Steinburg an der Förderung der Kindertagespflege des Kreises Steinburg und
  2. den beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Förderung von im Kreis Steinburg wohnhaften Kindern

 

mit dem Kreis Steinburg abzuschließen.


 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

Die Stadt Glückstadt hatte sich bereits im Jahr 2013 mit der Kostenbeteiligung an der Kindertagespflege beschäftigt und grundsätzlich zugestimmt. (siehe Anlage 1 – Drucksache 2013/041 – ohne Anlagen, da diese veraltet sind). Voraussetzung war jedoch, dass die Neuorganisation der Finanzierung in Abstimmung mit dem kreisangehörigen Bereich noch zu regeln ist. Der Kreis Steinburg wird noch in diesem Jahr eine neue Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg erlassen, welche zum 01.03.2015 in Kraft treten soll. Im Kreis Steinburg sind insgesamt rund 50 Tagesmütter gemeldet, in Glückstadt 6. Ein Teil davon ist allerdings schon gar nicht mehr als Tagesmutter tätig. Aus Sicht der Verwaltung wird die Förderung der Kindertagespflege nicht den Schwerpunkt bei der Unterbringung der Kinder unter drei Jahren bilden, weil eine große Anzahl von Krippenplätzen in der Stadt bereitsteht.

 

Die Wohnsitzgemeinden beteiligen sich nach dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit 1,45 € pro Betreuungsstunde in der Qualifikationsstufe 1 und 1,60 Euro pro Betreuungsstunde in den Qualifikationsstufen 2 und 3. Für ein Kind, dass an 5 Tagen die Woche 5 Stunden betreut wird, ergeben sich für die Wohnsitzgemeinde Kosten von 173,30 € monatlich (Qualifikationsstufen 2 und 3). Dies aber auch nur, wenn ein Krippenplatz bzw. ein bedarfsgerechter Krippenplatz in der Stadt nicht zur Verfügung steht.

 

Die Gewährung der Geldleistungen an die Tagespflegepersonen, die Festlegung und Einziehung der Elternbeiträge und die Berechnung der Sozialstaffel soll durch die Stadt- und Amtsverwaltungen erfolgen. Hierdurch ist gewährleistet, dass eine bürgerfreundliche Umsetzung der Förderung der Kindertagespflege erfolgt. Hierüber schließen der Kreis und die Städte und Ämter einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag ab. Für die Übernahme der Aufgabe wird ein Entgelt vom Kreis in Form einer Pauschale (73,50 € pro Kindergartenjahr/pro Kind) gezahlt. Die Stadtverwaltung ist ohnehin schon zuständig für die Anmeldungen zur Warteliste. Somit kann im Rahmen der Gewährung der Geldleistung an die Tagespflegepersonen geprüft werden, ob ein vorrangiger Krippenplatz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung steht.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ergeben sich für die Stadt Kosten in Höhe von 1,45 € - 1,60 € je Betreuungs-stunde. Da die Anzahl der in Tagespflege zu betreuenden Kinder nicht bekannt ist, geht die Verwaltung von 10 Kindern aus. Bei einer Betreuungszeit von wöchentlich 25 Stunden würde sich ein Betrag von 20.800 € ergeben. Da nicht alle Kinder eine wöchentliche Betreuungszeit von 25 Stunden haben, sondern auch 15 – 20 Stunden, wurde im Haushalt 2015 ein Betrag von 15.000 € beim Produktkonto 3.6.5.010.545200 eingeplant. Für die Bearbeitung der Verwaltungsaufgaben erhält die Stadt eine Verwaltungskostenpauschale, hierfür wurde ein Betrag von 750 € beim Produktkonto 3.6.5.010.448200 eingeplant.


 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

  1. Drucksache 2013/041
  2. Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg
  3. Richtlinie zur Kindertagespflege
  4. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Kostenbeteiligung der Wohnortgemeinden des Kreises Steinburg an der Förderung der Kindertagespflege des Kreises Steinburg
  5. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Förderung von im Kreis Steinburg wohnhaften Kindern in der Kindertagespflege


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Drucksache 2013-041 (1046 KB)      
Anlage 2 2 Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg (1054 KB)      
Anlage 3 3 Richtlinie zur Kindertagespflege (1361 KB)      
Anlage 4 4 Öffentlich-rechtlicher Vertragüber die Kostenbeteiligung der Wohnortgemeinden..... (538 KB)      
Anlage 5 5 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben.... (764 KB)