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Vorlage - /2014/118  

Betreff: "Konnexitätsmittel" des Landes für den U 3-Ausbau im Kreis Steinburg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
11.11.2014 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss
24.11.2014 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
18.12.2014 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:


Ausgangslage

 

Aufgrund der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus vom 10.12.2012 (Krippenvereinbarung) stellt das Land zusätzliche Mittel zur Deckung der entstandenen Mehrausgaben der Kommunen für die Betriebskostenförderung bereit, insbesondere:

 

  • Sog. Vergangenheitskosten: Als Ausgleich für die Zeit vom 1.3.2009 bis zum 1.8.2013 gewährt das Land den Kommunen durch Verzicht auf die geplante Reduzierung der Landesfinanzierung bei den Kosten für die Grundsicherung im Alter landesweit 13 Millionen Euro, davon 525.000 € für den Kreis Steinburg.
  • Ab dem 01.08.2013 gewährt das Land Konnexitätsmittel in Höhe von 13,5 Millionen Euro  landesweit, davon 398.310,33 Euro für den Kreis Steinburg.
  • Ab 2014 ist eine jährliche Steigerungsrate vorgesehen, welche bis zu einer Gesamthöhe von 80 Millionen im Jahre 2017 anwachsen soll. Für 2014 waren 31,25 Mio. € vorgesehen. Aktuell stellt das Land für 2014 17,25 Mio. Euro zur Verfügung (siehe Anlage 1 Erlass Konnexitätsmittel 2014). Hiervon erhält der Kreis Steinburg 504.945,91 Euro für 2014.

 

Diese Beträge werden gemäß Erlass des Ministeriums an die Kreise gezahlt. Nach Ziffer 3.4 des Fördererlasses sind Ausgaben zuwendungsfähig, die auf kommunaler Ebene aufgrund des zusätzlichen Ausbaus von Betreuungsplätzen - auf der Grundlage der Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Aufsetzquote - entstanden sind bzw. entstehen. Die Kreise können vor der Weiterleitung an die Letztempfänger (kreisangehörige Kommunen bzw. Träger von Kindertages-einrichtungen) eigene Kosten abziehen. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben der Kreise zählen ausschließlich deren

 

  1. anteilige Sozialstaffelaufwendungen
  2. anteilige Betriebskostenzuschüsse
  3. anteilige Verwaltungskosten

 

jeweils bezogen auf die neu geschaffenen U 3 - Betreuungsplätze.

 

Vorgaben für einen Modus zur Weiterverteilung bestehen nicht, so dass jeder Kreis Festlegungen für die Mittelverteilung treffen musste. Über die Abzugsbeträge des Kreises ist zwischen den Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden Einvernehmen herzustellen. Das Einvernehmen zwischen dem Kreis Steinburg und dem kreisangehörigen Bereich wurde nach mehreren Verhandlungsgesprächen herbeigeführt. Näheres ist der als Anlage 2 beigefügen Vereinbarung zu entnehmen.

 

Die Stadt Glückstadt hat folgende Beträge erhalten:

 

 

in 2013

in 2014

geplant 2015

Anteil an den Vergangenheitskosten (Einmalzahlung)

./.

36.040,97 €

./.

U 3 - Konnexitätsmittel

17.757,38 €

25.315,20 €

25.000 €*

 

*Da noch nicht bekannt ist, wie hoch die im Landeshaushalt 2015 bereitgestellten Mittel sein werden, wurde für 2015 mit der Erstattungshöhe des Jahres 2014 geplant.

 

Hinweis

 

Für die konnexitätsbedingten Betriebskosten U 3 in 2014 waren in der Haushaltsplanung des Landes auf der Grundlage der „Krippenvereinbarung“ insgesamt 31,25 Mio. Euro vorgesehen, wobei dieser Summe ein Ausbauzustand von 35 % (Landesdurchschnittswert) zugrunde lag. Unter Berücksichtigung des zuletzt erhobenen Ausbauzustandes (26,4 % laut Statistik 01.03.2013) und einer realistischen Prognose für einen durchschnittlichen Ausbauzustand von 32 % zum 01.03.2014 würde sich rechnerisch auf der Grundlage der Grundannahmen aus der Krippenvereinbarung eine Überkompensation bei vollständiger Auszahlung der Im Landeshaushalt für 2014 bereitgestellten Mittel ergeben. Zwischen den Landesverbänden und dem Sozialministerium wurde vereinbart, dass eine Rückabwicklung von – den Kommunen tatsächlich nicht zustehenden – Konnexitätsmitteln vermieden werden sollte. Daher sind von den ursprünglich vorgesehenen 31,25 Mio. € lediglich 17,25 Mio. Euro zur Auszahlung für die konnexitätsbedingten Betriebskosten U 3 gelangt.

 

Im Rahmen des Sozialdialoges zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, des Städteverbandes und der Wohlfahrtsverbände wurde vereinbart, dass ein Teil der nicht benötigten Konnexitätsmittel zur Steigerung der Qualität in Kindertageseinrichtungen verwendet werden sollen. Aktuell sind folgende weitere Förderungen vorgesehen:

 

  • Förderung „zusätzlicher“ pädagogischer Fachberatung (siehe Drucksache 2014/119)
  • Förderung von Familienzentren (siehe Drucksache 2014/120)

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

  1. Erlass Konnexitätsmittel 2014
  2. Vereinbarung über die Verteilung der Konnexitätsmittel mit dem Kreis Steinburg


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erlass Konnexitätsmittel 2014 (887 KB)      
Anlage 2 2 Vereinbarung über die Verteilung der Konnexitätsmittel mit dem Kreis Steinburg (1148 KB)