Vorlage - /2014/109
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag |
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 74.416,65 € bei der Buchungsstelle 6.1.2.010/9019.792735 wird zugestimmt.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Mit der Drucksache /2013/115 wurde mitgeteilt, wofür die Kreditaufnahme in Höhe von 2.484.200 € vorgesehen ist. Dieser Kredit wurde in Oktober 2013 aufgenommen.
Die Haushaltsplanungen 2014 wurden bereits im August 2013 abgeschlossen und nach erfolgter Kreditaufnahme im Oktober 2013 leider versehentlich vergessen, die Haushaltsansätze für die künftigen Tilgungsleistungen des neuen Kredites in der Haushaltsplanung 2014 entsprechend anzupassen.
Überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben sind gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Da der in der Haushaltssatzung festgelegte Betrag für überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben (hier die vertragliche Tilgungsleistung), für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 95 d GO erteilen kann, überschritten wird, ist ein Beschluss der Stadtvertretung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch die Mehreinzahlungen bei der Buchungsstelle 6.1.2.010/0090.692731 - Kreditmarktmittel ohne Umschuldung.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
keine Anlagen