Vorlage - /2014/104
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Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Zweck der Mitteilung ist es, über die gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2014 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2014 enthält folgende Regelung: „Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, bis zu EUR 10.000 als erteilt. Der Bürgermeister ist in diesen Fällen verpflichtet, mindestens vierteljährlich über diese geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Anlagenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis |
Liste der gemäß § 3 der Haushaltssatzung 2014 der Stadt Glückstadt bereits durch den Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.07.2014 bis 30.09.2014.