Vorlage - /2014/090
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag |
Der Sozialausschuss empfiehlt
- wieder die Stelle einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten einzurichten,
- für die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wöchentlich
a) 10 Stunden
b) 20 Stunden
vorzuhalten,
- die Hauptsatzung und den Verwaltungsgliederungsplan ggf. entsprechend anzupassen,
- die Stelle einer Integrationsbeauftragten im Fachbereich Bürgerdienste einzurichten und hierfür wöchentlich
a) 25 Stunden
b) 15 Stunden
vorzuhalten sowie
- die Vorhaltung der Stelle einer Integrationsbeauftragten zunächst auf 5 Jahre zu befristen.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
Der Hauptausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 26.06.2014 gebeten,
ein Konzept vorzulegen, um aufzuzeigen, in welchen Bereichen es bei den Aufgaben der Koordinierungsstelle Integration Überschneidungen mit den Tätigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten gibt.
Festzustellen ist, dass beide Handlungsfelder in einigen Bereichen ineinandergreifen und die Verknüpfung dieser Aufgabenbereiche erhebliche Synergieeffekte durch den Wegfall von sog. Doppelarbeiten entstehen lässt. Dadurch kann eine Optimierung des Angebotes, eine Verbesserung des Ablaufprozesses und ein sparsamer Ressourceneinsatz sowie eine Erhöhung der Wirksamkeit der Integrations- und Gleichstellungsarbeit mit Blick auf die Chancengleichheit der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund erreicht werden.
Die Verantwortlichkeit innerhalb der Verwaltung für die Integrationsaufgaben liegt u.a. beim BM, den Bereichen Soziales, Bürgerbüro, Bildung, Kinder und Jugend. Im Fachbereich Bürgerdienste sind alle Bereiche integriert, so dass eine organisatorische Zuordnung der Stelle Integration zum Fachbereich Bürgerdienst sinnvoll ist. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wird wieder direkt dem Bürgermeister unterstellt. Diesbezüglich ist dann der Verwaltungsgliederungsplan wieder anzupassen.
Sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden, ist die Hauptsatzung entsprechend abzuändern und der Kommunalaufsicht zwecks Genehmigung vorzulegen. Weiterhin ist eine Stellenausschreibung erforderlich.
Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2014 wird die Koordinierungsstelle Integration mit 25.500 € bezuschusst. Eine Verlängerung der Maßnahme ist bisher finanziell nicht veranschlagt, aber aus Sicht der Verwaltung geboten.
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist mit der EG 9 bewertet. Derzeit wird für die Integrationsarbeiten ein Zuschuss gewährt. Bei der Ansiedlung dieser Stellenanteile bei der Stadt, ist dann eine Bewertung (keine externe) vorzunehmen, um festzustellen, nach welcher Entgeltgruppe diese Aufgaben wahrzunehmen sind. Erst danach wird feststehen, welcher Betrag für die Personalkosten tatsächlich einzuplanen ist.
Sollte z.B. die Besetzung der beiden Stellenanteile mit einer Person erfolgen, könnte es ggf. sein, dass dann bedingt durch die "Personalunion" die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nach einer höheren Entgeltgruppe zu entlohnen sind.
Die Kosten für die beiden Aufgabenbereiche mit insgesamt 35 Stunden wöchentlich könnten dann zwischen 46.000,00 € und 54.000,00 € liegen.
Des Weiteren sind Kosten für die Stellenausschreibung und Bekanntmachung der Hauptsatzung im Budget "Geschäftsaufgaben" einzuplanen.
Anlagenverzeichnis:
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Konzept kommunale Gleichstellungs- und Integrationsarbeit in Glückstadt
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Anlagen: | |||||
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1 | Konzept kommunale Gleichstellungs- und Integrationsarbeit in Glückstadt (344 KB) |