Vorlage - /2022/021-3
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Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtverwaltung informiert nachfolgend über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Kostenplanung
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes erfolgt innerhalb des bewilligten Rahmens.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Technische Anbindung
Das Verwaltungsportal und die Anbindung zum Nutzerkonto sind ebenso umgesetzt, wie die fortgeschrittene elektronische Signatur und die Anbindung der E-Payment-Lösung an die IT-Infrastruktur der Stadt Glückstadt.
Die Anbindung des Nutzerkontos (Servicekonto SH) an die Onlinedienste wurde seitens des Formulardienstanbieters nicht rechtzeitig umgesetzt. Das Nutzerkonto bildet im OZG einen essenziellen Baustein zur Identifikation der Bürger*innen und Organisationen gegenüber der Verwaltung und zur Sicherstellung des Vertrauensniveaus bei der Datenübermittlung. Ohne Identifikationsmöglichkeit können viele Dienste nicht elektronisch angeboten werden. Die Anbindung befindet sich mittlerweile in der Testphase, die Liveschaltung ist für Februar 2023 geplant.
Das elektronische Postfach des Nutzerkontos wird durch den Formulardienstanbieter bis auf Weiteres nicht angebunden. Diese Information wurde der Verwaltung erstmalig am 13.12.2022 übermittelt. Das elektronische Postfach ermöglicht die datenschutzkonforme Kommunikation der Bürger*innen und Organisationen mit der Verwaltung sowie die sichere Übermittlung elektronischer Bescheide und Mitteilungen durch letztere. Ohne Anbindung des Postfachs ist das Erreichen des Reifegrades 3 für die Leistungen, in denen eine elektronische Übermittlung eines Bescheides erfolgen kann, nicht möglich. Nach Auskunft des Formulardienstanbieters ist eine Anbindung für das Jahr 2023 geplant, ein genauer Termin wird aktuell nicht benannt. Erste Gespräche zur Beschleunigung des Verfahrens wurden bereits geführt.
Die Anbindung der E-Payment-Lösung an die einzelnen Onlinedienste wurde seitens des Formulardienstanbieters nicht rechtzeitig umgesetzt, die Testanbindung weist Fehlermeldungen auf. Die Fehlerbehebung läuft, ein Termin zur Liveschaltung ist aktuell nicht absehbar.
Stand der Umsetzung
Das Onlinezugangsgesetz wurde zum 31.12.2022 nicht vollständig umgesetzt.
Ca. 30 der zu Beginn definierten 94 Leistungen sind OZG-konform umgesetzt. Ca. 15 Leistungen befinden sich aktuell in der Umsetzung, benötigen jedoch zur Liveschaltung die Anbindung des Nutzerkontos an die Onlinedienste und/oder die Anbindung der E-Payment-Lösung. Weitere ca. 30 Leistungen befinden sich aktuell in der Vorbereitung zur Umsetzung. 19 Leistungen sind aus diversen Gründen aus dem OZG entfallen.
Eine Demonstration ausgewählter Beispiele im Hauptausschuss erfolgt nach fehlerfreier Anbindung des Nutzerkontos sowie der E-Payment-Lösung.
Weitere Zeitplanung
Die Anbindung des elektronischen Postfachs durch den Formulardienstleister wird aktuell für Mitte 2023 erwartet. Die ausstehenden OZG-Leistungen werden bis dahin insofern umgesetzt, dass Antragstellung, Identifikation und Bezahlung elektronisch möglich sind.
Bedingt durch das Registermodernisierungsgesetz geht die „Gesamtsteuerung Registermodernisierungsgesetz“ bis Ende 2025 von umfassenden Anpassungsbedarfen jener OZG-Leistungen aus, an welchen mindestens ein Register (z. B. Melderegisterabfrage) beteiligt ist. Erste Anforderungen an die Verwaltungen sollen Mitte/Ende 2023 definiert und veröffentlicht werden.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen