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Vorlage - /2023/006  

Betreff: Abberufung und Nachwahl von Gremienmitgliedern
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
26.01.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wird

  • Herr Markus Weinheimer als stellvertretendes bürgerliches Mitglied in den Bauausschuss und
  • Herr Henryk Hoppe als stellvertretendes bürgerliches Mitglied in den Sozialausschuss gewählt.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

 

Die Stadtvertretung ist gemäß § 45 Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 46 GO für die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der ständigen Ausschüsse zuständig.

 

Gemäß § 46 Abs. 10 GO können Fraktionen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, aus einem Ausschuss abberufen.

 

Die CDU-Fraktion hat durch Fraktionsbeschluss Herrn Markus Weinheimer anstelle von Herrn Christian Groneck als stellvertretendes bürgerliches Mitglied in den Bauausschuss und Herrn Henryk Hoppe anstelle von Herrn Martin Meiners als stellvertretendes bürgerliches Mitglied in den Sozialausschuss benannt.

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen liegen vor.

 

Die Vertretung der Ausschussmitglieder wird im Rahmen einer Pool-Stellvertretung wahrgenommen. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung werden die stellvertretenden Mitglieder im Vertretungsfall in der Reihenfolge tätig, in der sie gewählt wurden. Auf Antrag der CDU-Fraktion stellt sich die Reihenfolge ihrer stellvertretenden Mitglieder nach der Wahl wie folgt dar:

 

Bauausschuss

Sozialausschuss

  1. Markus Weinheimer
  1. Ovid Westermann
  1. Kendrik Schiffner
  1. Henryk Hoppe
  1. Hauke Steenfatt
  1. Carl Ludwig Bayerköhler
  1. Ulf Gängler
  1. Lars Kasten
  1. Ovid Westermann
  1. Christian Groneck
  1. Frank Bedratsch
  1. Hauke Steenfatt
  1. Carl Ludwig Bayerköhler
  1. Frank Bedratsch
  1. Friederike Zimmermann
  1. Friederike Zimmermann

 

Sofern keine Veränderung der Stärkeverhältnisse im Ausschuss eintreten soll und kein Mitglied der Stadtvertretung widerspricht, kann im Meiststimmenverfahren gemäß § 40 Abs. 3 GO abgestimmt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen