Vorlage - /2022/117-2
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Beschlussvorschlag:
Sach- und Problemdarstellung:
Siehe Anlage
Hinweis der Verwaltung:
1.
Die Evaluierung einer Tourismusabgabe auf Basis eines auf den Umsatz bezogenen Maßstabs oder eines Realgrößenmaßstabs ist für die Beschlussfassung zur Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer irrelevant. Zudem wurden bereits im Wirtschaftsausschuss und im Hauptausschuss Ausführungen hierzu gemacht.
Aufgrund der Komplexität einer Tourismusabgabe nach § 10 KAG reicht es an dieser Stelle auch nicht, bestehende Satzungen als Muster zu verwenden. Gerade die umfangreichen Anlagen zu den Satzungen mit der Festlegung von Vorteilsstufen für alle Unternehmende ist individuell und bedarf einer sorgfältigen Dokumentation.
2.
Die Verwaltung unterstützt die Forderung der Antragstellenden, eine Anpassung des KAG vorzunehmen, nicht. Es wäre bereits jetzt schon möglich, über die Satzung zu regeln, dass bei Unternehmenden, die nur mittelbare wirtschaftliche Vorteile haben, eine Abgabe entfällt.
Dies wird allerdings von keiner Tourismusabgaben erhebenden Gemeinde praktiziert. Der Grund dafür ist, dass jegliche Form von Verzicht zu Lasten der Gemeinde gehen würde. Der von dem ermittelten Aufwand abzuziehende Eigenanteil der Gemeinde erhöht sich um den Betrag, den die nur mittelbar Vorteilsnehmenden tragen müssten. Macht man dies nicht, wäre die Erhebung rechtswidrig.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Fraktionen BFG und FDP
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag der Fraktionen BFG und FDP (1892 KB) |