Vorlage - /2021/226
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich gemeinsam mit geeigneten Kooperationspartnern für die Teilnahme am Förderprogram „Inklusion vor Ort“ zu bewerben.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Initiative „Inklusion vor Ort“ ist ein Förderprogramm der Aktion Mensch mit dem Land Schleswig-Holstein und hat das Ziel, dass alle Menschen überall dabei sein können und sich zugehörig fühlen. Die Zielgruppen in diesem Förderprogramm sind neben Menschen mit Behinderungen u.a. auch Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, Kinder- und Jugendliche, ältere Menschen oder Menschen mit Fluchterfahrung.
Der Städteverband hat am 19.11.2021 darauf hinweisen, dass bislang noch keine Bewerbungen vorliegen. Bewerbungen können noch bis zum 31.01.2022 eingereicht werden. Dem beigefügten Informationspapier können die Eckpunkte und Kriterien für das Förderprogramm entnommen werden. Ebenso werden darin explizit die Vorteile für die Kommunen hervorgehoben.
Kurzzusammenfassung Eckpunkte und Kriterien:
- Gefördert wird die Weiterentwicklung von barrierefreien, kinderfreundlichen und damit inklusiven Sozialräumen (inkl. baulicher Maßnahmen).
- Neben der Stadt Glückstadt bedarf es einer freigemeinnützigen Organisation, die in derselben Kommune tätig ist = gemeinsame Bewerbung.
- Die Bewerbung besteht aus einem gemeinsamen Konzeptpapier (maximal drei Seiten) von Kommunalverwaltung und freigemeinnütziger Organisation und mindestens drei weiteren Unterschriften unterstützender Organisationen (zum Beispiel Vereine, Unternehmen)
- Gefördert werden maximal fünf Netzwerke in fünf unterschiedlichen Modellkommunen vom 01.07.2022 – 30.06.2027
- Die Fördersumme beträgt über 5 Jahre max. eine Million Euro:
- 500.000 Euro (maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten; gefördert werden Personal-, Sach-, und Honorarkosten) von der Aktion Mensch für die freigemeinnützige Organisation,
- 500.000 Euro (maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten, gefördert werden Investitionen im Bereich der physischen Barrierefreiheit) aus dem „Fonds für Barrierefreiheit“ des Landes Schleswig-Holstein für die Kommunalverwaltung.
- Bewerbungsschluss ist der 31.01.2022
- Antragsphase würde nach der Auswahl als Modellkommune ab April 2022 beginnen.
Das Förderprogram setzt voraus, dass bei der kommunalen Verwaltung, als Kooperationspartnerin, qualifiziertes hauptamtliches Personal für die Mitarbeit im Netzwerk bedarfsgerecht bereitgestellt wird, mindestens während des gesamten Förderzeitraums bis zum 30. Juni 2027.
Aufgrund der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 15.11.2021, neben der 0,5 Stelle Integration eine 0,5 Stelle Inklusion (mit einem vorausschauenden sowie zeitgemäßen Verständnis des Begriffs „Inklusion“) einzurichten, wäre diese Vorgabe bereits erfüllt und könnte die Chancen der Stadt Glückstadt für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren um die Teilnahme an dem Förderprogramm erhöhen. Die Antragstellung für die Teilnahme am Projekt „Inklusion vor Ort“, mit entsprechenden Fördermöglichkeiten, wird daher von der Verwaltung empfohlen.
Die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an der Initiative „Inklusiv vor Ort“ und die Beauftragung der Verwaltung mit der Suche nach geeigneten Kooperationen sowie der Antragstellung für die Aufnahme in das Förderprogramm setzt eine entsprechende Beschlussfassung in den städtischen Gremien voraus.
Die Stadt/die Netzwerkpartner*innen und unterstützende Organisationen gehen mit der Teilnahme am Aufruf und Einreichung des Konzeptpapiers keine Verpflichtung ein. Sollte die Bewerbung in die engere Auswahl kommen, ist erneut ausdrücklich zu erklären, ob weiter am Auswahlprozess teilnehmen wollen soll. Hierfür wird eine erneute Beschlussfassung im Hauptausschuss herbeigeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis:
Förderprogramm Inklusion vor Ort - Eckpunkte und Kriterien
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Anlagen: | |||||
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1 | Förderprogramm Inklusion vor Ort - Eckpunkte und Kriterien (1008 KB) |