Vorlage - /2020/064-3
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt dem Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahmen von öffentlichen Flächen bis zum 15. April 2022 (Saisonbeginn Außengastro) zu. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen.
Sach- und Problemdarstellung:
Erneut muss darüber beraten werden, ob eine Gebührenbefreiung für sämtliche dauerhafte und wiederkehrende Sondernutzungen wie Verkaufsauslagen, gastronomisches Mobiliar und Werbeschilder auf öffentlichem Grund bis zum 15. April 2022 erfolgen soll.
Restaurants, Cafés, Imbisse und Geschäfte sind aufgrund der pandemischen Lage weiterhin mit Einschränkungen und Auflagen zu betreiben. Die damit einhergehenden Umsatzeinbußen und unklare Perspektiven treffen viele Unternehmen hart. Zur Entlastung und als positives Signal ermöglicht eine Gebührenbefreiung finanzielle Einbußen geringer zu halten und den Gastronomen ihren Außenbereich in der nicht so frequentierten Zeit spontan zu nutzen.
Der Hauptausschuss wird gebeten, die Entscheidung zum Erlass der Sondernutzungsgebühren zu befürworten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Einbußen sind als unerheblich zu bewerten, da in der Zeit von November bis Ende März der Außenbereich unter nichtpandemischen Bedingungen i. d. R. nur sehr vereinzelt in Anspruch genommen wird.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen