Vorlage - /2020/004-3
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der Nutzung des öffentlichen Raumes für die Wasserfontäne im Marktfleth durch den Verein Aktiv für Glückstadt bis auf Weiteres zu. Der Stadt entstehen dadurch keine Kosten. Die Nutzung kann mit 3 Monaten zum jeweiligen Jahresende aufgehoben werden.
Sach- und Problemdarstellung:
Mit Beschluss DS 2020/004-1 wurde eine befristete Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Wasserfontäne am Fleth genehmigt, um zu evaluieren, wie sich die Aufstellung und der Betrieb auf die Innenstadt auswirkt.
Nach nunmehr 12 Monaten ist festzustellen:
Die Fontäne ist ein Hingucker!
Die Fontäne hat nachweislich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität am Marktfleth beigetragen und wird häufig und gerne als Fotomotiv genutzt.
Nach den Sanierungsmaßnahmen und die dadurch geschaffenen Sitzgelegenheiten, wird die Fontäne weiterhin zur Entspannung beitragen und darf als Beitrag zum Erlebnisraum Innenstadt gewertet werden.
Bis dato sind alle Kosten und Arbeiten durch den Verein Aktiv für Glückstadt übernommen worden. Dies wird auch zukünftig so sein.
Der Nutzung des öffentlichen Raumes wird bis auf Weiteres genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen